Schulische Verbraucherbildung stärken

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Um die richtigen Entscheidungen treffen zu können, müssen Verbraucher*innen ihre Rechte genau kennen. Das garantiert eine umfassende Verbraucherbildung, die es schon in der Schule zu stärken gilt. Denn nur informierte Verbraucher*innen sind mündige Verbraucher*innen.
Illustration zu Verbraucherbildung
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Immer mehr junge Verbraucher*innen wollen sich nachhaltig und gesund ernähren, können sich jedoch im Supermarkt nicht orientieren. Aber nicht nur im Kontext von Ernährung, Nachhaltigkeit und Gesundheit muss die schulische Verbraucherbildung deutlich gestärkt werden. Schüler*innen schließen schon früh selbst Verträge beispielsweise für ihr Handy ab, ohne zu wissen, worauf sie achten müssen. Dabei lauern Kostenfallen, die junge Menschen beim Start in ein eigenständiges Leben belasten können. Hier sollten Jugendliche mit adäquatem Wissen ausgestattet sein. Darüber hinaus ist der Erwerb digitaler Kompetenzen essentiell, um sich in der digitalen Welt orientieren zu können.

Verbraucherbildung steht in Berlin als Querschnittsthema in den Rahmenlehrplänen der Klassen 1 bis 10. Die Lehrkräfte fungieren als wichtige Schlüsselfiguren und benötigen adäquate Weiterbildungsmöglichkeiten, um die entsprechenden Kompetenzen erwerben und vermitteln zu können. Außerschulische Partner*innen und Lernorte müssen verstärkt in den Lehrplan integriert werden. Bildungsangebote unabhängiger Anbieter spielen hierbei eine wichtige Rolle.

Deshalb fordert die Verbraucherzentrale:

  • Verbraucherbildung muss überprüfbar in allen Klassenstufen unterrichtet werden.
  • Die Qualität der Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften zum Thema Verbraucherbildung muss gewährleistet sein.
  • Außerschulische Partner*innen und Lernorte müssen stärker gefördert und gegebenenfalls institutionalisiert werden.
Nahaufnahme eines Rezeptscheins vom Arzt, auf dem "Privat" als Krankenkasse eingetragen ist.

Beitragssteigerung bei privater Krankenversicherung: Was nun?

Viele privat Krankenversicherte waren in letzter Zeit von deutlichen Beitragserhöhungen betroffen. Wir zeigen Wege, wie Sie auf einen solchen Bescheid reagieren, wo Sie eventuell Geld sparen können und nennen die jeweiligen Vor- und Nachteile.
Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt deshalb gegen die Sparkasse. Am 26. Februar 2025 urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht. Um höhere Nachzahlungen für die Betroffenen zu erwirken, geht der vzbv nun vor den Bundesgerichtshof (BGH).
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.