Schulische Verbraucherbildung stärken

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Um die richtigen Entscheidungen treffen zu können, müssen Verbraucher*innen ihre Rechte genau kennen. Das garantiert eine umfassende Verbraucherbildung, die es schon in der Schule zu stärken gilt. Denn nur informierte Verbraucher*innen sind mündige Verbraucher*innen.
Illustration zu Verbraucherbildung
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Immer mehr junge Verbraucher*innen wollen sich nachhaltig und gesund ernähren, können sich jedoch im Supermarkt nicht orientieren. Aber nicht nur im Kontext von Ernährung, Nachhaltigkeit und Gesundheit muss die schulische Verbraucherbildung deutlich gestärkt werden. Schüler*innen schließen schon früh selbst Verträge beispielsweise für ihr Handy ab, ohne zu wissen, worauf sie achten müssen. Dabei lauern Kostenfallen, die junge Menschen beim Start in ein eigenständiges Leben belasten können. Hier sollten Jugendliche mit adäquatem Wissen ausgestattet sein. Darüber hinaus ist der Erwerb digitaler Kompetenzen essentiell, um sich in der digitalen Welt orientieren zu können.

Verbraucherbildung steht in Berlin als Querschnittsthema in den Rahmenlehrplänen der Klassen 1 bis 10. Die Lehrkräfte fungieren als wichtige Schlüsselfiguren und benötigen adäquate Weiterbildungsmöglichkeiten, um die entsprechenden Kompetenzen erwerben und vermitteln zu können. Außerschulische Partner*innen und Lernorte müssen verstärkt in den Lehrplan integriert werden. Bildungsangebote unabhängiger Anbieter spielen hierbei eine wichtige Rolle.

Deshalb fordert die Verbraucherzentrale:

  • Verbraucherbildung muss überprüfbar in allen Klassenstufen unterrichtet werden.
  • Die Qualität der Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften zum Thema Verbraucherbildung muss gewährleistet sein.
  • Außerschulische Partner*innen und Lernorte müssen stärker gefördert und gegebenenfalls institutionalisiert werden.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

Ihre Daten bei Facebook und Instagram für KI: So widersprechen Sie

Meta hatte kürzlich angekündigt, "KI bei Meta" zu entwickeln. Als Trainingsmaterial für diese KI-Tools sollen auch Nutzerinhalte dienen, also das, was Sie auf den Plattformen posten. Möchten Sie das nicht, können Sie widersprechen. Die Verbraucherzentrale NRW hat Meta deshalb abgemahnt.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.