Standardprodukt für die private Altersvorsorge einführen

Stand:
Verbraucher*innen möchten kostengünstig und gewinnbringend in ihre Altersvorsorge investieren. Ein Standardprodukt von staatlicher Seite ist lösungsorientiert und längst überfällig.
Illustration einer Bank
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Beim Thema Altersvorsorge herrscht bei den Berliner Verbraucher*innen noch immer große Unsicherheit. Da ihre gesetzliche Rente nicht reicht, müssen sie aktiv werden. Es fehlt jedoch an Vertrauen zu den am Markt existierenden Angeboten. Von teuren, kaum rentablen sowie unflexiblen Rentenversicherungen profitieren bisher vor allem die Versicherungswirtschaft und deren Vertriebe. Im Fokus sollten hingegen die Verbraucher*innen stehen, denen es einfach und standardisiert möglich werden muss, eine kostengünstige und gewinnbringende Anlage zu tätigen, um mehr Geld im Alter zur Verfügung zu haben.

Dies gewährleistet das Modell der Extrarente. Dabei werden Verbraucher*innen über ihren Arbeitgeber automatisch in die Extrarente einbezogen, können sie aber abwählen. Ab dem Renteneintritt können sie frei über ihr Geld verfügen. Auch Selbstständigen ist es möglich, proaktiv in die Extrarente einzuzahlen, welche über die öffentliche Hand durch Ausschreibungen statt über gewinnorientierte Unternehmen organisiert wird. Auf diese Weise ist es möglich, Kosten für die Verwaltung zu sparen. Kosten für den Vertrieb entfallen. Dadurch fällt die spätere Rente für Verbraucher*innen deutlich höher aus als bei den heute üblicherweise vertriebenen Angeboten. Die Extrarente erzielt langfristig eine höhere Rendite als viele private Vorsorgeverträge, da sie soweit unter Risikoaspekten sinnvoll in Aktien anlegt. Das bereits bestehende Modell staatlicher Altersvorsorge-Förderung, in dem die Einzahlungen steuerlich begünstigt sind und die Auszahlung gegebenenfalls versteuert wird, kann auch auf die Extrarente angelegt werden.

Deshalb fordert die Verbraucherzentrale:

  • Verbraucher*innen muss es einfach und standardisiert möglich sein, eine kostengünstige und gewinnbringende Anlage zu tätigen, um im Alter mehr Geld zu haben.
  • Das Modell der Extrarente als öffentlich-rechtlich organisiertes Standardprodukt muss umgesetzt werden.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.