Starke Regelungen für die "24-Stunden-Betreuung" schaffen

Stand:
Ausländische Betreuungskräfte, die bei Pflegebedürftigen im Haushalt wohnen, sind inzwischen ein unerlässlicher Teil der deutschen Pflegelandschaft. Bisher ist das Betreuungsmodell nicht speziell gesetzlich geregelt. Dies muss geändert werden.
Illustration zur 24-Stunden Pflege
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Für viele Betreuungssituationen ist der zeitliche Betreuungsbedarf so hoch, dass die Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes die finanziellen Mittel übersteigen würde. Das Modell der „24-Stunden-Betreuung“ ist zudem für viele Pflegebedürftige auch eine Alternative zum Pflegeheim.

Die Agenturen, welche die Betreuungskräfte in die Privathaushalte vermitteln, spielen eine zentrale Rolle im wachsenden „Grauen Pflegemarkt“. Sie haben die Ausgestaltung dieser Betreuungsform übernommen, stellen den Kontakt zum Entsendeunternehmen im zumeist osteuropäischen Ausland her, koordinieren den Vertragsabschluss und informieren schließlich die betroffenen Verbraucher*innen. Ihre Dienstleistung ist bisher ungeregelt, Qualifikationsanforderungen gibt es weder für die Vermittlungsagenturen noch für die Betreuungskräfte. Verbraucher*innen wollen legale Betreuungskonstellationen. Die angebotenen Beschäftigungsmodelle sind allerdings komplex und ihre Rechtsfolgen und Risiken für Verbraucher*innen bisher nicht überschaubar.

Deshalb fordert die Verbraucherzentrale:

  • Regelungen zur legalen Gestaltung der Beschäftigungsmodelle sowie Regelungen und Mindestanforderungen für die Ausübung der Vermittlungstätigkeit im Rahmen der „24-Stunden-Betreuung“ müssen geschaffen werden.
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität in der Betreuungsform durch Mindestqualifikationen müssen ergriffen werden. Die Möglichkeit, weitere Leistungen der Pflegeversicherung zur Finanzierung zu nutzen, muss gegeben sein.
  • Verbraucher*innen müssen verlässliche Informationen über diese Dienstleistung erhalten.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

Ihre Daten bei Facebook und Instagram für KI: So widersprechen Sie

Meta hatte kürzlich angekündigt, "KI bei Meta" zu entwickeln. Als Trainingsmaterial für diese KI-Tools sollen auch Nutzerinhalte dienen, also das, was Sie auf den Plattformen posten. Möchten Sie das nicht, können Sie widersprechen. Die Verbraucherzentrale NRW hat Meta deshalb abgemahnt.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.