Für viele Betreuungssituationen ist der zeitliche Betreuungsbedarf so hoch, dass die Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes die finanziellen Mittel übersteigen würde. Das Modell der „24-Stunden-Betreuung“ ist zudem für viele Pflegebedürftige auch eine Alternative zum Pflegeheim.
Die Agenturen, welche die Betreuungskräfte in die Privathaushalte vermitteln, spielen eine zentrale Rolle im wachsenden „Grauen Pflegemarkt“. Sie haben die Ausgestaltung dieser Betreuungsform übernommen, stellen den Kontakt zum Entsendeunternehmen im zumeist osteuropäischen Ausland her, koordinieren den Vertragsabschluss und informieren schließlich die betroffenen Verbraucher*innen. Ihre Dienstleistung ist bisher ungeregelt, Qualifikationsanforderungen gibt es weder für die Vermittlungsagenturen noch für die Betreuungskräfte. Verbraucher*innen wollen legale Betreuungskonstellationen. Die angebotenen Beschäftigungsmodelle sind allerdings komplex und ihre Rechtsfolgen und Risiken für Verbraucher*innen bisher nicht überschaubar.
Deshalb fordert die Verbraucherzentrale:
- Regelungen zur legalen Gestaltung der Beschäftigungsmodelle sowie Regelungen und Mindestanforderungen für die Ausübung der Vermittlungstätigkeit im Rahmen der „24-Stunden-Betreuung“ müssen geschaffen werden.
- Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität in der Betreuungsform durch Mindestqualifikationen müssen ergriffen werden. Die Möglichkeit, weitere Leistungen der Pflegeversicherung zur Finanzierung zu nutzen, muss gegeben sein.
- Verbraucher*innen müssen verlässliche Informationen über diese Dienstleistung erhalten.