Struktur und Ausstattung der Lebensmittelüberwachung verbessern

Stand:
Die Lebensmittelskandale der vergangenen Jahre zeigen die Missstände in der Lebensmittelüberwachung auf und verdeutlichen die Notwendigkeit einer weisungsbefugten Kontrollinstanz, um Verbraucher*innen effektiver zu schützen.
Illustration zu Lebensmittelüberwachung
Off

Der massive Schädlingsbefall in einer Großbäckerei in Neukölln, die unter anderem Krankenhäuser mit Backwaren belieferte, verdeutlichte einmal mehr die Schwachstellen in der Lebensmittelüberwachung. Diese muss schnell und schlagkräftig arbeiten können. Dazu müssen flache Hierarchien und eine ausreichende Ausstattung gegeben sein. Die Aufsicht der bezirklichen Lebensmittelüberwachung durch eine weisungsbefugte, oberste Landesbehörde kann Interessenkonflikten vorbeugen. Ausstattung und Strukturen der bezirklichen Lebensmittelüberwachung reichen nicht aus, um Missstände in Lebensmittelbetrieben zeitnah zu erkennen, zu beheben und die Sicherheit von Verbraucher*innen zu gewährleisten.

Durch die zunehmende Vermarktung von Lebensmitteln über das Internet und die Attraktivität der Hauptstadt für innovative Start-up-Unternehmen wird sich in den nächsten Jahren die Anzahl der zu kontrollierenden Betriebe noch erhöhen und das Problem verstärken. Zusätzlich sorgte die Eingliederung der Lebensmittelüberwachung in die Ordnungsämter im Rahmen der Bezirksreform 2011 für hierarchisch aufwändigere Strukturen.

Deshalb fordert die Verbraucherzentrale:

  • Die Aufsicht der bezirklichen Lebensmittelüberwachung muss durch eine oberste Landesbehörde erfolgen.
  • Die Lebensmittelüberwachung muss als eigene Behörde aus den Ordnungsämtern ausgegliedert werden.
  • Anzahl und Häufigkeit der Kontrollen müssen über ausreichend Personal sowie eine angemessene technische Ausstattung sichergestellt sein.
  • Zusätzliche Kapazitäten für die Überwachung des Onlinehandels mit Lebensmitteln müssen bereitgestellt werden.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.