Tierwohl sicherstellen

Stand:
Durch eine staatliche Tierwohlkennzeichnung und die angemessene Überwachung der Haltungsbedingungen muss die Einhaltung grundlegender Tierschutzstandards sichergestellt werden.
Illustration zu Tierwohl
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Immer häufiger werden Missstände in der Tierhaltung in den Medien thematisiert. Dies führt dazu, dass immer mehr Verbraucher*innen weniger Fleisch essen oder Fleisch mit höheren Tierwohlstandards kaufen wollen. So gibt die Mehrheit der Bevölkerung an, dass ihr Tierschutz beim Einkauf wichtig ist. Mit höherem Tierschutzniveau wäre sie auch bereit, mehr Geld für Fleisch und tierische Produkte auszugeben. Jedoch kann sie am Produkt nicht erkennen, wie das Tier gelebt hat. Derzeit am Markt verfügbare Label sind den Verbraucher*innen nicht bekannt oder nicht verständlich. Zusätzlich ist die Verfügbarkeit von Angeboten mit einem Mehr an Tierschutz sehr begrenzt.

Darüber hinaus stehen die Haltungsbedingungen von Tieren in deutschen Ställen generell in der Kritik: So veröffentlichte der deutsche Ethikrat ein Gutachten, in dem er erhebliche Reformen fordert, um künftig Mindeststandards eines unter ethischen Gesichtspunkten akzeptablen Umgangs mit Nutztieren zu erreichen. Zudem können Verstöße gegen tierschutzrechtliche Verordnungen kaum geahndet werden, da tierhaltende Betriebe im Durchschnitt lediglich alle 17 Jahre kontrolliert werden.

Deshalb fordert die Verbraucherzentrale:

  • Das staatliche Tierwohlkennzeichen muss bundesweit für alle Nutztierarten eingeführt werden und langfristig in eine verbindliche europäische Kennzeichnung übergehen.
  • Gesetzliche Mindeststandards sind hinsichtlich des Tierwohls zu überprüfen, auf Anraten des Ethikrates anzupassen und für alle Nutztierrassen verbindlich einzuführen – auch für Puten und Milchkühe.
  • Die behördliche Überwachung von Tiergesundheit und Haltungsbedingungen muss regelmäßig erfolgen.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.