Unabhängige Patientenberatung stärken

Stand:
Die unabhängige Patientenberatung, die als Regelleistung für alle Versicherten gesetzlich vorgesehen ist, muss wieder in einer zivilgesellschaftlichen Trägerschaft verankert werden.
Illustration zur unabhängigen Patientenberatung
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Das Sozialgesetzbuch sieht eine unabhängige Patientenberatung als Regelleistung für alle Versicherten vor. Wie wichtig unabhängige Gesundheitsinformationen und -beratungen sind, wurde in der Corona-Pandemie noch einmal verstärkt deutlich. Dabei müssen sich Verbraucher*innen darauf verlassen können, dass die Beratung unabhängig ist und allein die Perspektive der Patient*innen einnimmt.

Ursprünglich wurde die Unabhängige Patientenberatung (UPD) bundesweit durch gemeinnützige Verbände zur Wahrnehmung der Interessen von Patient*innen getragen, unter anderem durch den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und den Sozialverband VdK.

Bis 2023 ist der private Gesundheitsdienstleister Sanvartis, der für Krankenkassen und Pharmafirmen Callcenter betreibt, Träger der UPD. In 2018 ging Sanvartis in den Besitz einer Holding unter Führung des Pharma-Hedgefonds Careforce über.

Ab 2024 soll eine Stiftung die Aufgaben der UPD wahrnehmen. Noch nicht entschieden wurde über die Trägerschaft der Stiftung.

Deshalb fordert die Verbraucherzentrale:

  • Die Unabhängige Patientenberatung muss wieder an die Zivilgesellschaft in Deutschland angebunden werden.
  • Die Unabhängige Patientenberatung muss den Interessen der Patient*innen verpflichtet sein.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.