Unterstützungsangebote im Pflegebereich ausbauen

Stand:
Menschen mit Pflegebedarf sind besonders auf die Solidarität aller Berliner*innen angewiesen. Um sie besser zu schützen, müssen rechtliche Vorgaben im Pflegebereich verbessert und Unterstützungsangebote verstetigt und ausgebaut werden.
Ilustration zu Pflege
Off

Pflegebedürftige sind besonders verletzliche Verbraucher*innen in einem unübersichtlichen Gesundheits- und Pflegemarkt, der auch von wirtschaftlichen Interessen bestimmt wird. Die meisten Pflegebedürftigen werden zu Hause gepflegt und schließen immer häufiger Verträge mit ambulanten Pflegedienstleistern ab.

Der ambulante Pflegevertrag muss für einen fairen Ausgleich der unterschiedlichen Interessen von Anbietern und Verbraucher*innen sorgen. Pflegeverträge sollten so genau wie möglich sein, aber auch die nötige Flexibilität wahren, die zur Befriedigung individueller Bedürfnisse notwendig ist. Transparenz bezüglich der Leistungen und Kosten muss ebenso gesichert sein wie die Gewährleistung von grundlegenden Verbraucherrechten. Leider fehlt es an entsprechenden gesetzlichen Regelungen.

Pflegebedürftige und ihre Angehörigen benötigen in dieser Lebenslage ein niedrigschwelliges Beratungsangebot zum Pflege- und Pflegevertragsrecht. Zur gut vernetzten Beratungsinfrastruktur in Berlin gehört seit 2020 die Pflegerechtsberatung der Verbraucherzentrale Berlin, welche die bislang fehlende Beratung zu vertragsrechtlichen Fragen anbietet.

Deshalb fordert die Verbraucherzentrale:

  • Für den wirksamen Abschluss von Pflegeverträgen muss das Schriftformerfordernis gelten.
  • Die detaillierten Beschreibungen der vereinbarten regelmäßigen Leistungen, Preise und Einsatzzeiten müssen zwingende Bestandteile der schriftlichen Verträge werden.
  • Die Pflegerechtsberatung der Verbraucherzentrale Berlin muss ausgebaut und verstetigt werden.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.