Unterstützungsangebote im Pflegebereich ausbauen

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Menschen mit Pflegebedarf sind besonders auf die Solidarität aller Berliner*innen angewiesen. Um sie besser zu schützen, müssen rechtliche Vorgaben im Pflegebereich verbessert und Unterstützungsangebote verstetigt und ausgebaut werden.
Ilustration zu Pflege
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Pflegebedürftige sind besonders verletzliche Verbraucher*innen in einem unübersichtlichen Gesundheits- und Pflegemarkt, der auch von wirtschaftlichen Interessen bestimmt wird. Die meisten Pflegebedürftigen werden zu Hause gepflegt und schließen immer häufiger Verträge mit ambulanten Pflegedienstleistern ab.

Der ambulante Pflegevertrag muss für einen fairen Ausgleich der unterschiedlichen Interessen von Anbietern und Verbraucher*innen sorgen. Pflegeverträge sollten so genau wie möglich sein, aber auch die nötige Flexibilität wahren, die zur Befriedigung individueller Bedürfnisse notwendig ist. Transparenz bezüglich der Leistungen und Kosten muss ebenso gesichert sein wie die Gewährleistung von grundlegenden Verbraucherrechten. Leider fehlt es an entsprechenden gesetzlichen Regelungen.

Pflegebedürftige und ihre Angehörigen benötigen in dieser Lebenslage ein niedrigschwelliges Beratungsangebot zum Pflege- und Pflegevertragsrecht. Zur gut vernetzten Beratungsinfrastruktur in Berlin gehört seit 2020 die Pflegerechtsberatung der Verbraucherzentrale Berlin, welche die bislang fehlende Beratung zu vertragsrechtlichen Fragen anbietet.

Deshalb fordert die Verbraucherzentrale:

  • Für den wirksamen Abschluss von Pflegeverträgen muss das Schriftformerfordernis gelten.
  • Die detaillierten Beschreibungen der vereinbarten regelmäßigen Leistungen, Preise und Einsatzzeiten müssen zwingende Bestandteile der schriftlichen Verträge werden.
  • Die Pflegerechtsberatung der Verbraucherzentrale Berlin muss ausgebaut und verstetigt werden.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

Ihre Daten bei Facebook und Instagram für KI: So widersprechen Sie

Meta hatte kürzlich angekündigt, "KI bei Meta" zu entwickeln. Als Trainingsmaterial für diese KI-Tools sollen auch Nutzerinhalte dienen, also das, was Sie auf den Plattformen posten. Möchten Sie das nicht, können Sie widersprechen. Die Verbraucherzentrale NRW hat Meta deshalb abgemahnt.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.