Verbraucherbelange im Rundfunkrat stärken

Stand:
Öffentlich-rechtliche Fernseh- und Rundfunkanstalten haben den Auftrag, auch Themen des Verbraucherschutzes zu kommunizieren, weshalb die entsprechenden Kompetenzen im Rundfunkrat personell vertreten sein müssen.
Illustration eines Fernsehers und eines Radios
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Verbraucher*innen zahlen Rundfunkgebühren und haben einen Anspruch darauf, dass sämtliche Aspekte des Verbraucherschutzes von den öffentlich-rechtlichen Fernseh- und Rundfunkanstalten thematisiert werden.

In Berlin und Brandenburg überwacht der Rundfunkrat die Einhaltung des im rbb-Staatsvertrag festgelegten Auftrages, berät die Intendanz in Angebotsangelegenheiten und bildet einen Programmausschuss. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt vier Jahre und es handelt sich dabei sowohl um Lehrer-, Eltern- und Jugendvertreter*innen als auch um Mitglieder aus Bereichen wie Politik, Kunst, Sport und Wirtschaft.

Bislang fehlt es an einer angemessenen Vertretung des Themas Verbraucherschutz, wie es zum Beispiel bei WDR, NDR, ZDF und Deutschlandradio bereits der Fall ist. Nun muss endlich auch die Entsendung einer im Verbraucherschutz kundigen Person in den rbb-Rundfunkrat erfolgen.

Deshalb fordert die Verbraucherzentrale:

  • Der Rundfunkstaatsvertrag muss dahingehend geändert werden, dass die Belange der Verbraucher*innen angemessen personell vertreten sind.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

Ihre Daten bei Facebook und Instagram für KI: So widersprechen Sie

Meta hatte kürzlich angekündigt, "KI bei Meta" zu entwickeln. Als Trainingsmaterial für diese KI-Tools sollen auch Nutzerinhalte dienen, also das, was Sie auf den Plattformen posten. Möchten Sie das nicht, können Sie widersprechen. Die Verbraucherzentrale NRW hat Meta deshalb abgemahnt.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.