Verbraucherposition gegenüber Anbietern stärken

Stand:
Um Verbraucher*innen in ihrer Position gegenüber Anbietern zu stärken, braucht es starke Verbraucherrechte, die sie vor untergeschobenen Verträgen und Kostenfallen schützen sowie ein verlässliches, niedrigschwelliges Beratungsangebot in Berlin.
Illustration einer Waage
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Verbraucher*innen in Berlin werden täglich konfrontiert mit unberechtigten, überhöhten oder unklaren Forderungen, beispielweise auf Telefonrechnungen oder für Handwerkernotdienste. Untergeschobene Verträge und Kostenfallen sind nicht nur ärgerlich, sondern auch teuer. Langfristige Verträge, die sich verlängern und deren Kündigung erschwert wird, belasten sie zudem. Sie brauchen Unterstützung bei der Abwehr unrechtmäßiger Ansprüche und der Durchsetzung ihrer Rechte.

In der Corona-Krise sind Verbraucher*innen durch abgesagte Veranstaltungen, eingestellte Kurse, Reisewarnungen und nutzlose Dauerkarten vor viele Probleme gestellt worden. Viele Verbraucher*innen sind zudem von erheblichen Einkommensverlusten durch Kurzarbeit oder Jobverlust betroffen und werden nicht mehr alle Verbindlichkeiten pünktlich begleichen können. Wichtig ist daher auch, dass Inkassounternehmen nicht von der Krise profitieren, indem sie für automatisierte Mahnschreiben und standardisierte Ratenzahlungsvereinbarungen unverhältnismäßig viel Geld verlangen.

Deshalb fordert die Verbraucherzentrale:

  • Eine allgemeine Bestätigungslösung für alle telefonisch angebahnten Verträge über Dauerschuldverhältnisse muss eingeführt werden.
  • Verkürzte Fristen zur Kündigung, sichere und einfache Kündigungsmöglichkeiten sowie kürzere Laufzeiten für Vertragsverlängerungen müssen umgesetzt werden.
  • Inkassokosten müssen weiter begrenzt und zusätzliche Kosten für Ratenzahlungsvereinbarungen abgeschafft werden.
  • Eine zentrale Aufsichtsbehörde für Inkassodienste muss etabliert werden.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.