Werbefreie Schulen sicherstellen

Stand:
Um den Einfluss von Unternehmen auf die schulische Ausbildung zu mindern und gleichzeitig Schüler*innen zu mündigen Bürger*innen zu machen, braucht es werbefreie Schulen.
Illustration zur Werbefreien Schule
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Das Vermögen, kritisch mit Werbung und unternehmerischen Angeboten umzugehen, muss frühzeitig geschult werden. Dies ist nur möglich, wenn die Unterrichtsmaterialien, Schulkooperationen, Fortbildungsangebote oder die technische Ausstattung keine verdeckten Werbeaktivitäten von Unternehmen darstellen. Zumeist sollen damit Themen gesetzt und Vertriebswege aufgebaut werden. In der Schule sind Kinder keine Kund*innen. Dies muss sichergestellt sein.

Schon junge Verbraucher*innen können in der digitalen Welt durch Datenschutzmängel und Tracking gefährdet werden. Digitale Souveränität ist schon bei den Kleinsten wichtig. Deshalb muss in Berliner Schulen die Unabhängigkeit digitaler Bildung gestärkt werden. Die Verwendung von Open-Source-Software kann helfen, digitale Souveränität zu fördern, und sollte den Schüler*innen als mögliche Alternative aufgezeigt werden.

Für die Sicherstellung der Qualität und Unabhängigkeit digitaler Bildung ist es notwendig, an Berliner Schulen Weiterbildungsangebote zu schaffen und Bildungsmaterialien bereitzustellen, wobei der Einfluss der Wirtschaft begrenzt und transparent gehalten werden muss.

Deshalb fordert die Verbraucherzentrale:

  • Werbefreiheit und Anbieterunabhängigkeit bei der Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften muss gewährleistet sein.
  • Werbefreie Unterrichtsmaterialien müssen zur Verfügung gestellt und durch unabhängige Expert*innen geprüft werden.
  • Open-Source-Software muss als mögliche Alternative zu proprietärer Software einen festen Platz im Lehrplan haben.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.