Sie haben Fragen zur Musterfeststellungsklage gegen die GASAG AG?

Wir beantworten hier die häufigsten Fragen zur Klage der Verbraucherzentrale gegen die GASAG.
On

 

Grundsätzliches zur Klage gegen die GASAG

Worum geht es in dem Verfahren?

Die GASAG ist in Berlin der Gasgrundversorger: Wer keinen anderen Anbieter gewählt hat (Grundversorgung) oder wen der einst gewählte Versorger nicht mehr beliefert (Ersatzversorgung), bezieht sein Gas automatisch von der GASAG.

Lange Zeit galten in der Grund- und Ersatzversorgung einheitliche Tarife, die allenfalls je nach Verbrauch leicht variierten. Ende 2021 spaltete die GASAG ihre Tarife dagegen auf: Wer bereits Kunde war, zahlte weiterhin zirka sieben Cent je Kilowattstunde. Wer ab dem 2. Dezember 2021 neu als Kunde/in hinzukam, musste über 18 Cent je Kilowattstunde zahlen. Mehr als das Doppelte. Dieser Unterschied summierte sich schnell auf Hunderte von Euro und viele Verbraucher:innen wissen nicht, wie sie das Geld aufbringen sollen. 

Der vzbv hält diese Preisspaltung für unzulässig. Die GASAG hätte auch Neukund:innen zum Tarif der Bestandskund:innen beliefern müssen.

Was ist der rechtliche Hintergrund der Klage?

Was sind Grund- und Ersatzversorgung?

Das kennen Sie: Sie ziehen um und es kommt Strom aus der Steckdose, obwohl Sie sich selbst noch nicht um die Stromversorgung gekümmert haben. Für Gas gilt dasselbe. In dem Fall werden Sie ohne Ihr Zutun durch den sogenannten Grundversorger beliefert. Stadtwerke sind häufig Grundversorger. In Berlin ist die GASAG AG der Grundversorger für Gas.
Ersatzversorgung bedeutet dagegen, dass Sie einen gewählten Energieversorger hatten, dieser aber zum Beispiel die Belieferung einstellt und Sie dadurch automatisch beim Grundversorger landen. Der Grundversorger ist immer auch für die Ersatzversorgung zuständig. Wer keinen anderen Anbieter wählt, bleibt Kunde des Grundversorgers.

Warum hält der vzbv die Preisspaltung der GASAG für unzulässig?

Wir meinen, dass es unzulässig ist, in den Tarifen der Grund- und Ersatzversorgung  zu unterscheiden, wann jemand erstmalig beliefert wurde. Die GASAG durfte von einem Menschen nicht mehr für das Gas verlangen als von dessen Nachbarn, nur weil dieser einen Tag später in seine Wohnung eingezogen ist. Verbraucher:innen dürfen nicht dafür bestraft werden, dass zu dem Zeitpunkt, als sie Kunde der GASAG wurden, das Gas im Einkauf teurer war als zu einem früheren Zeitpunkt. Auch dafür müssen Verbraucher:innen nicht aufkommen müssen. Diese Rechtsauffassung ist aber umstritten.

Ich habe nie einen Vertrag mit der GASAG geschlossen. Wie kann es sein, dass ich jetzt trotzdem an sie zahlen soll?

Möglicherweise sind oder waren Sie in der Grund- und Ersatzversorgung. Wir haben unter „Was sind Grund- und Ersatzversorgung?“ erläutert.

Sind die Tarife nicht schon wieder vereinheitlicht worden?

Ja, seit dem 1. Mai 2022 verwendet die GASAG wieder einen Tarif, der nicht zwischen Bestands- und Neukund:innen unterscheidet. An der Abrechnung für die fünf davorliegenden Monate hat sich aber nichts geändert. Hier setzen wir mit unserer Klage  an.

Wie verhalte ich mich gegenüber der GASAG?

Muss ich die Rechnung in voller Höhe bezahlen?

Nach unserer Auffassung durfte die GASAG von Neukund:innen keine höheren Preise verlangen als von Bestandskund:innen. Die Rechnungen sind demnach nicht richtig. Trotzdem raten wir, sie unter Vorbehalt zu zahlen. Anderenfalls besteht die Gefahr, dass die GASAG Zahlungsrückstände geltend macht und die Lieferung sperren lässt.

Sollte ich weitere Erklärungen gegenüber der GASAG abgeben?

Ja, wir empfehlen Ihnen, der GASAG mitzuteilen, dass Sie die Aufspaltung der Preise für unzulässig halten und dem Neukundentarif widersprechen. Dafür bieten wir einen Musterbrief an, den Sie an die GASAG schicken können. Sie sollten den Widerspruch spätestens drei Jahre nach Erhalt der Rechnung erklärt haben. Es kann sein, dass eine Rückforderung ansonsten ausgeschlossen ist.

Wichtig: Wenn die Einlegung Ihres Widerspruchs bereits drei Jahre zurückliegt, sollten Sie ihn erneuern, damit er wirksam bleibt. Auch dafür können Sie den Musterbrief verwenden. 
 

Was bringt mir die Musterfeststellungsklage?

Was soll das Gericht feststellen?

Das Gericht soll feststellen, dass der Neukundentarif der GASAG unrechtmäßig war. Damit hätten Neukund:innen nur den wesentlich günstigeren Tarif für Bestandskund:innen zahlen müssen.

Wie hat sich das Gericht in der mündlichen Verhandlung geäußert?

Das Gericht hat erklärt, dass es die Preisspaltung nach vorläufiger Rechtsauffassung für unzulässig hält. Näheres können Sie in unserer News nachlesen. 

Wie geht es weiter?

Das Gericht hat angekündigt, kurzfristig zu entscheiden, voraussichtlich mit einem Urteil. 

Was passiert, wenn der vzbv gewinnt?

Sofern Sie sich an der Klage beteiligt haben, müsste die GASAG Ihnen für den Zeitraum, in dem Sie von der Tarifspaltung betroffen waren, eine neue Rechnung nach dem Bestandskundentarif stellen. Das, was Sie zu viel gezahlt haben, müsste die GASAG Ihnen erstatten.

Was passiert, wenn der vzbv verliert?

Falls der vzbv die Klage verliert, sind Verbraucher:innen, die sich an der Klage beteiligt haben, an das Urteil gebunden. Die Abrechnungspraxis der GASAG würde bestätigt. Etwaige Kosten der Musterfeststellungsklage trägt der vzbv. Auch im Falle einer verlorenen Musterfeststellungsklage entstehen den Verbraucher:innen keine Kosten für die Teilnahme. Mehr Hintergrundinformationen dazu finden Sie unter Antworten auf allgemeine Fragen zu Sammelklagen.

Wie kann ich bei der Klage mitmachen?

Bis wann kann ich mich anmelden?

Die Anmeldung ist nicht mehr möglich.

Wie und bis wann kann ich mich von der Klage wieder abmelden?

Sie können sich nach Ablauf des 21. März 2025 von der Klage nicht mehr abmelden. Die Abmeldung muss gegenüber dem Bundesamt für Justiz erklärt werden. Für die Rücknahme der Anmeldung stellt das Bundesamt für Justiz ein Online-Formular zur Verfügung.

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

GASAG-Verhandlungstermin: Gericht stellt sich auf Seite der Verbraucher:innen

In der mündlichen Verhandlung vom 21. März 2025 ließ das Kammergericht erkennen, dass es die Tarifspaltung der GASAG im Winter 2021/22 für unzulässig hält. Eine Entscheidung wird voraussichtlich bald verkündet.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.