Alle Fragen zur Klage gegen Parship

Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Fragen zur Sammelklage gegen Parship.
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Allgemeines

Worum geht es?

Das Geschäft mit der Partnervermittlung im Internet boomt und einer der größten Anbieter ist die PE Digital GmbH mit dem Portal Parship. Der Einfachheit halber verwenden wir die Bezeichnung „Parship“ im Folgenden auch für den Anbieter.

Parship ist keine bloße Kontaktbörse, in der sich Singles selbst auf die Suche nach einem Partner begeben. Stattdessen muss man als Nutzer:in eine Vielzahl überaus privater und intimer Informationen über sich preisgeben, anhand deren ein Persönlichkeitsgutachten erstellt wird. Dieses ist die Grundlage für die Partnervorschläge, die das Portal der/dem Partnersuchenden unterbreitet. Wer das Angebot nutzen möchte, muss für einige hundert Euro einen langfristigen Vertrag abschließen, der sich – bei bis zum 28. Februar 2022 geschlossenen Verträgen - sogar um ein weiteres Jahr verlängert, wenn er nicht frühzeitig gekündigt wird. Viele Nutzer:innen rechnen damit nicht. Eine fristlose Kündigungsmöglichkeit ohne Angabe von Gründen lehnt Parship grundsätzlich ab. Für tausende Partnersuchende bedeutet das: Sie müssen zum Teil jahrelang hohe Beiträge für eine Leistung bezahlen, an der sie längst das Interesse verloren haben

Wer konnte sich an der Klage beteiligen?

Sie konnten sich an der Klage beteiligen, wenn Sie eine kostenpflichtige („Premium“-) Parship-Mitgliedschaft erworben hatten. Ob diese noch lief oder bereits beendet war, ist unerheblich. Inhaltlich geht es um drei Themen: 

(1) Vertragsklauseln zur Verlängerung der Mitgliedschaft

Hier genügt es, wenn sich Ihr Vertrag um ein weiteres Jahr verlängert hat. Grund dafür ist, dass Sie nicht oder nicht innerhalb der Frist gekündigt haben. Gleichgültig ist, ob Sie den Vertrag ursprünglich für 6, 12 oder 24 Monate abgeschlossen haben. Betroffen sind nach unserer Kenntnis die Verbraucher:innen, die ihren Vertrag bis zum 28. Februar 2022 geschlossen haben.

(2) Ablehnung der fristlosen Kündigung

Sie haben Ihren Vertrag fristlos gekündigt und Parship hat dies nicht akzeptiert.

(3) Höhe der Kosten im Falle der fristlosen Kündigung

Parship hat Ihre fristlose Kündigung akzeptiert, berechnet Ihnen aber das Persönlichkeitsgutachten gesondert in voller Höhe (149€).

Sofern mindestens eines dieser Themen Ihre Situation beschreibt, können Sie sich an der Klage beteiligen.

Ich bin Mitglied bei Elitepartner. Gilt die Klage auch dafür?

Nein, die Klage bezieht sich nur auf das Portal Parship.

Rechtslage und Hintergrund

Warum hält der vzbv die Verlängerungsklauseln für rechtswidrig?

Die bei Vertragsabschlüssen bis zum 28. Februar 2022 verwendeten AGB-Klauseln zur Vertragsverlängerung sind so aufgebaut, dass man den Vertrag spätestens 12 Wochen vor Vertragsende kündigen muss, ansonsten verlängert er sich um ein Jahr. Nach unserer Ansicht benachteiligt das die Verbraucher:innen in unzulässiger Weise. Parship-Nutzer:innen suchen dauerhafte Beziehungen, aber nicht zu ihrer Partnervermittlung. Der Verlängerungsmechanismus dient offensichtlich allein Parships wirtschaftlichem Interesse.

Woraus ergibt sich ein fristloses Kündigungsrecht?

§ 627 BGB legt fest, dass man Verträge jederzeit kündigen kann, die ein besonderes Vertrauen in den Vertragspartner erfordern. Dies ist für die „klassische“ Partnervermittlung anerkannt. Im Internet kann nach unserer Auffassung nichts anderes gelten: Verbraucher:innen geben Parship ihr Innerstes preis und haben daher das Recht den Vertrag zu beenden - unabhängig von Fristen.

Brauche ich eine Begründung für die Kündigung?
Was hat es mit den Kosten nach der Kündigung auf sich?

Kündigt man den Vertrag fristlos, so kann der Anbieter für die genutzte Zeit eine Vergütung verlangen. Unserer Ansicht nach ist dafür entscheidend, wie lange der Vertrag lief. Parship ist hier aber so vorgegangen, dass den Kunden und Kundinnen daneben auch das Persönlichkeitsgutachten in Rechnung gestellt wurde. Dadurch entstehen gerade in der frühen Phase des Vertrages wesentlich höhere Forderungen gegen die Partnersuchenden.

Verhalten gegenüber Parship

Ich bin mir nicht sicher, ob ich fristlos gekündigt habe. Wie muss eine fristlose Kündigung formuliert sein?

Wichtig ist, dass aus der Kündigung hervorgeht, dass Sie den Vertrag mit sofortiger Wirkung beenden wollen. Ob Sie dafür „fristlos“ oder „mit sofortiger Wirkung“ schreiben, ist nicht entscheidend. Nicht ausreichend ist eine Kündigung „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“. Ein Verweis auf die gesetzliche Norm des § 627 BGB ist nicht unbedingt notwendig.

Verstehen Sie das folgende Muster bitte nur als eine mögliche Variante:

„Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich meine Premiummitgliedschaft bei Parship, Chiffre [bitte einfügen], fristlos unter Berufung auf § 627 BGB und bitte um eine Bestätigung. Ich wünsche keine Kontaktaufnahme zum Zwecke der Rückwerbung.“

Mit freundlichen Grüßen

[Name]

Ich habe bislang noch nicht gekündigt, möchte aber gern aus dem Vertrag raus. Wie gehe ich vor?

Vor allem in den ersten 14 Tagen nach Vertragsschluss können Sie den Vertrag widerrufen. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

Ist die Widerrufsfrist abgelaufen, können Sie nach unserer Auffassung den Vertrag jederzeit und ohne Angabe von Gründen fristlos kündigen.

Am einfachsten dürfte das gehen, indem sie ein Formular verwenden, das Parship seit dem 1. Juli 2022 auf seiner Webseite zur Verfügung stellen muss. Geben Sie unter „Kündigungszeitpunkt“ bitte das aktuelle Datum und unter „Art der Kündigung“ „Außerordentliche Kündigung“ an. Als „Kündigungsgrund“ können Sie den Text verwenden, den Sie in der Antwort auf die vorherige Frage finden.

Sie können die Kündigung auch per E-Mail an premiumkuendigung@parship.de senden. In dem Fall ist Parship allerdings nicht gesetzlich verpflichtet, ihnen eine Bestätigung des Zugangs der Kündigung zu schicken. Falls Sie die Kündigung mit der Post schicken, dann am besten per Einschreiben.

Ich habe fristlos gekündigt, bekomme aber von Parship keine Bestätigung. Was kann ich tun?

Eine Kündigung ist auch ohne Bestätigung wirksam, sofern die Kündigungserklärung beim Unternehmen angekommen ist. Falls Parship allerdings bestreitet, die Kündigung erhalten zu haben, müssen Sie den Zugang nachweisen können. Das ist unproblematisch, wenn Sie eine Eingangsbestätigung für Ihre E-Mail bekommen haben oder Sie per Einschreiben gekündigt haben. Sollte dies nicht der Fall sein, fragen Sie schriftlich beim Kundenservice nach.

Sie können die Kündigung auch über die Parship-Webseite erneut aussprechen. Näheres dazu finden Sie hier. Sie müssten dann automatisch eine Bestätigung erhalten. Beachten Sie aber, dass Sie nicht rückwirkend kündigen können.

Parship verlangt noch Mitgliedsbeiträge von mir. Wozu raten Sie mir?

Die Frage lässt sich nicht allgemein beantworten. Wenden Sie sich für eine individuelle Beratung bitte an die Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe oder an eine Rechtsanwaltskanzlei.

Allgemein lässt sich dennoch sagen: Den Teil der Forderung, der Parship zusteht, sollten Sie auf jeden Fall zahlen. Geht es aber um Zeiten der automatischen Vertragsverlängerung oder nach fristloser Kündigung, so müssen Sie dafür nach unserem Dafürhalten keine Mitgliedsbeiträge entrichten. Dies sollten sie Parship gegenüber begründen. Dabei helfen Ihnen unsere Antworten auf dieser Seite. Nicht auszuschließen ist, dass Parship die Forderung trotzdem durchzusetzen versucht, etwa mittels eines Inkassobüros oder sogar gerichtlich. Sofern Sie dieses Risiko nicht eingehen möchten, können Sie unter Vorbehalt zahlen.

Auswirkungen der Musterfeststellungsklage

Bitte informieren Sie sich zuerst unter Fragen und Antworten zu Musterfeststellungsklagen.

Was soll das Gericht feststellen?

Das Gericht soll feststellen, dass

 (1) die bei Vertragsabschlüssen bis zum 28. Februar 2022 verwendete Klausel zur Vertragsverlängerung (um jeweils ein Jahr) unwirksam ist, der Vertrag sich also nicht automatisch verlängert hat,

 (2) eine kostenpflichtige Mitgliedschaft jederzeit fristlos gekündigt werden kann und

 (3) im Falle der fristlosen Kündigung nur anteilig für die genutzte Zeit Beiträge gefordert werden dürfen und nicht gesondert für das Persönlichkeitsgutachten.

Was passiert, wenn der vzbv gewinnt?

Dabei ist zu unterscheiden:

  • Wenn Sie bereits fristlos gekündigt haben, muss Parship dies akzeptieren und darf von Ihnen für die Zeit bis zur Kündigung nur einen anteiligen Betrag verlangen; bei Vorauszahlung müsste Parship Ihnen Geld zurückzahlen.
  • Der automatischen Vertragsverlängerung wäre in Fällen, in denen der Vertragsschluss bis zum 28. Februar 2022 erfolgte, die Grundlage entzogen. Für den Zeitraum der Verlängerung dürfte Parship kein Geld von Ihnen fordern und müsste bereits gezahlte Beiträge an Sie zurückzahlen.

Soweit es Ihnen um die Rückzahlung bereits geleisteter Beiträge geht, müssen Sie beachten, dass das Urteil Parship nicht unmittelbar zur Leistung an Sie verpflichten kann. Der vzbv geht aber davon aus, dass Parship freiwillig an Sie zahlen wird, sobald seine rechtliche Position durch das Gericht widerlegt worden ist.

Was passiert, wenn der vzbv verliert?

Auch in diesem Fall wären die beteiligten Verbraucher:innen an die Feststellungen gebunden, die im Urteil getroffen werden. Sie könnten dann auch nicht mehr selbst klagen.

Etwaige Kosten der Musterfeststellungsklage trägt der vzbv. Auch im Falle einer verlorenen Musterfeststellungsklage können den teilnehmenden Verbraucher:innen keine Kosten für die Teilnahme an der Musterfeststellungsklage auferlegt werden.

Was hat das Oberlandesgericht Hamburg am 16.10.2023 entschieden?

In seinem Urteil hat das Gericht festgestellt, dass die Klauseln zur Vertragsverlängerung, die Parship für Vertragsschlüsse bis zum 28.2.2022 verwendet hat, unzulässig sind, wenn der Vertrag eine Erstlaufzeit von maximal einem Jahr hatte. Bei Verträgen, die schon von Anfang an länger laufen sollten – also insbesondere bei 2-Jahres-Verträgen – hält das Gericht die Verlängerungsklausel für rechtmäßig.
Ein fristloses Kündigungsrecht hat das Gericht abgelehnt.   

Wie geht es nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg weiter?

Das Oberlandesgericht war in erster Instanz zuständig. Der vzbv hat das Urteil inzwischen dem Bundesgerichtshof zur Überprüfung vorgelegt. Er wird nun abschließend entscheiden.

Wann wird es die verbindliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs geben?

Das kann durchaus ein oder mehrere Jahre dauern. Während dieser Zeit können die Ansprüche der angemeldeten Verbraucher:innen aber nicht verjähren.

Teilnahme an der Musterfeststellungsklage

Allgemeine Informationen zur Teilnahme an Musterfeststellungsklagen finden Sie hier. Im Folgenden gehen wir auf die Besonderheiten der Klage gegen Parship ein.

 

Kann ich mich der Klage gegen Parship noch anschließen?

Nein, Sie können sich nicht mehr anmelden.

Kann ich mich von der Klage wieder abmelden?

Nein, eine Abmeldung von der Klage ist nicht mehr möglich.

Worauf müssen Sie während des Verfahrens achten?

Solange Sie an der Musterfeststellungsklage teilnehmen, können Sie Ihren Fall nicht parallel mit einer eigenen Klage verfolgen. Sofern Sie derartige Maßnahmen bereits ergriffen haben, lassen Sie sich dazu bitte individuell durch eine Rechtsanwaltskanzlei beraten.

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.
Ein Mann fährt auf einem Lastenfahrrad

Verkaufsstopp bei Babboe: Zwei weitere Modelle sind betroffen

Die niederländische Behörde für Lebensmittel- und Verbrauchsgütersicherheit hatte im Februar den Verkauf von Lastenrädern der Marke Babboe gestoppt. Da bei einigen Modellen Sicherheitsmängel vorlagen, die zum Teil in Rahmenbrüchen endeten, muss sich der Lastenfahrrad-Hersteller nun mit strafrechtlichen Ermittlungen auseinander setzen.
Eine Arztrechnung liegt auf dem Tisch, darauf ist ein Stethoskop abgelegt.

Kassenleistung als IGeL verkauft: Zwischenauswertung Verbraucheraufruf

Verbraucher:innen müssen immer wieder für Kassenleistungen zahlen – das zeigt die Zwischenauswertung des Verbraucheraufrufs „Beim Arztbesuch unnötig zur Kasse gebeten?“. Der vzbv fordert: Die Bundesregierung muss die Rechte von Patient:innen stärken!