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Haben auch Sie Erfahrungen mit dem Webangebot Service Rundfunkbeitrag (www.service-rundfunkbeitrag.de) gemacht? Bitte lassen Sie es uns wissen!
So profitieren Sie von der Klage gegen SSS Software Special Service GmbH:
Das Unternehmen SSS-Software Special Service GmbH betreibt die Webseite „service-rundfunkbeitrag.de“ und nimmt dort eine Gebühr für die Anmeldung, Ummeldung oder Abmeldung beim ARD-ZDF-Beitragsservice. Der Anbieter macht nicht ausreichend kenntlich, dass er Geld für einen Service verlangt, der bei der offiziellen Stelle kostenlos ist.
Nach Ansicht des vzbv muss die intransparente Darstellung der Kosten auf der Webseite untersagt werden. Außerdem sollen die Verbraucher:innen ihr Geld zurückbekommen, wenn sie das geforderte Entgelt gezahlt haben. Bislang sind nach Schätzungen des vzbv mehr als 90.000 Verbraucher:innen auf die Webseite hereingefallen.
Jeder, der eines der Online-Formulare genutzt hat und dafür 29,99 Euro bezahlt hat oder bezahlen soll. Mit einem Widerruf können viele Betroffene das Geld zurückbekommen. Für Verbraucher:innen, denen das Unternehmen das Geld nicht zurückzahlt, hat der vzbv eine Sammelklage eingereicht.
Haben auch Sie Erfahrungen mit dem Webangebot Service Rundfunkbeitrag (www.service-rundfunkbeitrag.de) gemacht? Bitte lassen Sie es uns wissen!
Option 1)
Wenn Sie das kostenpflichtige Angebot bis zum 27. Juni 2024 genutzt haben und noch keine Bestätigung des Widerrufs erhalten oder den Widerruf noch nicht erklärt hat, können Sie durch einfachen Widerruf per E-Mail an info@service-rundfunkbeitrag.de die Forderung zurückweisen und gegebenenfalls Erstattung verlangen. Bitte nutzen Sie folgenden oder einen vergleichbaren Text:
Betreff: Widerruf und Rückforderung – GEZ-[Rechnungsnummer]
Sehr geehrte Damen und Herren, ich erkläre (erneut) bezüglich des von Ihnen behaupteten Vertrags über die Nutzung von service-rundfunkbeitrag.de den Widerruf. Dieser Widerruf ist noch möglich, da Sie mich nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt haben. Ich fordere Sie auf, mir zu bestätigen, dass Sie an den von Ihnen geltend gemachten Forderungen nicht mehr festhalten.
[Sofern bereits gezahlt, ergänzt um folgende Passage:]
Ich fordere Sie außerdem auf, das von mir gezahlte Entgelt umgehend zu erstatten. Überweisen Sie den Betrag auf folgendes Konto:
[Kontodaten ergänzen]
Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Name]
Option 2)
Verbraucher:innen, die www.service-rundfunkbeitrag.de ab dem 28. Juni 2024 genutzt und dafür eine Rechnung erhalten haben, können die Forderung mit diesem Musterbrief zurückweisen. Im Falle weiterer Fragen berät Sie Ihre Verbraucherzentrale vor Ort.
Verbraucher:innen können sich der Sammelklage anschließen, indem sie sich beim Bundesamt für Justiz (BfJ) ins Klageregister eintragen. Der vzbv informiert, sobald das Eintragen im Klageregister möglich ist. Das Register wird voraussichtlich in wenigen Wochen vom BfJ geöffnet werden.
Bei der neu eingeführten Sammelklage (in Form einer Abhilfeklage) erhalten angemeldete Verbraucher im Erfolgsfalle einen Schadensersatz oder Rückerstattungen direkt zugesprochen. Anders als bei der Musterfeststellungsklage erübrigt sich für Verbraucher:innen ein erneuter Gang vor Gericht, um Ansprüche geltend zu machen.
Die Verbraucherzentralen und ihr Bundesverband gehen juristisch gegen Anbieter vor, die gegen Verbraucherrecht verstoßen. Hier erfahren Sie mehr über Abmahnungen, Klagen und Urteile.