Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Mansfeld-Südharz

Stand:
Die Sparkasse Mansfeld-Südharz hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der vzbv hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt die Klage vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Das Verfahren ist damit beendet. Fordern Sie Ihr Geld, also Zinsnachzahlungen ein. Die Verjährungsfrist für Ansprüche gegen die Sparkasse läuft bald weiter.
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Termine

  • Mittwoch, 22. Dezember 2021
    Wir klagen
    Der vzbv reicht Musterfeststellungklage gegen die Sparkasse Mansfeld-Südharz beim Oberlandesgericht Naumburg ein.
  • Dienstag, 1. März 2022
    Verbraucher:innen können sich für Klage anmelden
    Das Bundesamt für Justiz (BFJ) hat das Register eröffnet. Ab jetzt können Verbraucher:innen sich für die Klage dort anmelden.
  • Sonntag, 1. Mai 2022
    Mindestens 50 Verbraucher:innen haben sich für Klage angemeldet
    Mindestens 50 Verbraucher:innen haben sich bis zu diesem Stichtag in das Register eingetragen, damit das Verfahren weiterläuft.
  • Dienstag, 30. August 2022
    Letzte Chance zur Anmeldung
    Betroffene konnten sich bis zum Ablauf des Tages vor der mündlichen Verhandlung zur Klage anmelden.
  • Mittwoch, 31. August 2022
    Mündliche Verhandlung
    Beim Gericht fand die erste mündliche Verhandlung statt. Verbraucher:innen können ihre Anmeldung nach Ablauf dieses Tages nicht mehr zurücknehmen.
  • Mittwoch, 20. September 2023
    Zweite mündliche Verhandlung
    Die zweite mündliche Verhandlung findet am 20.09.2023 statt.
  • Mittwoch, 11. Oktober 2023
    Oberlandesgericht erlässt Urteil
    Das Oberlandesgericht urteilt. Parteien können Rechtsmittel einlegen.
  • Freitag, 3. November 2023
    Revisionsverfahren
    Der vzbv legt gegen das Urteil Revision ein.
  • Freitag, 20. September 2024
    Revisionsrücknahme
    Der vzbv nimmt die Revision zurück. Das Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg wird rechtkräftig.


Häufig gestellte Fragen

Worum ging es in dem Verfahren?

Viele Verbraucher:innen vertrauten der Sparkasse Mansfeld-Südharz ihre Ersparnisse an, um für das Alter vorzusorgen. Seit den 1990er Jahren bot die Sparkasse, beziehungsweise eine ihrer Vorgängerinnen, dazu Verträge namens „S-Prämiensparen“ an. Wer so einen Vertrag abschloss, sollte nicht nur die regulären Zinsen erhalten, sondern auch eine attraktive jährliche Prämie von bis zu 50% der in dem Jahr vorgenommenen Einzahlungen.
Vor einigen Jahren begann die Sparkasse Mansfeld-Südharz, die Prämiensparverträge jedoch zu kündigen. Außerdem hat die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt festgestellt, dass die Sparkasse in zahlreichen Fällen mehrere tausend Euro zu wenig Zinsen gutgeschrieben hat. 
Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hatte für die Kund:innen der Sparkasse Mansfeld-Südharz Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Um wieviel Geld geht es bei der Zinsnachzahlung?

Die Nachzahlung richtet sich nach verschiedenen Faktoren wie der Spardauer und der Höhe der Einzahlungen. Häufig hat die Verbraucherzentrale vierstellige Beträge ermittelt.

Wie kann ich meine Ansprüche geltend machen?

Fordern Sie Ihre Sparkasse auf, gemäß den Vorgaben des OLG Naumburg vom 11.10.2023 eine rückwirkende Neuabrechnung Ihres Prämiensparvertrages in nachvollziehbarer Weise mit detaillierten Berechnungsverlauf vorzunehmen. Wenn Sie an der Musterfeststellungsklage teilgenommen haben, geben Sie Ihr Aktenzeichen an. Sie finden es auf der Anmeldebestätigung, die Sie vom Bundesamt für Justiz erhalten haben.


Aktuelle Meldung zur Klage

Nachberechnungen Prämiensparverträge: Hartnäckigkeit von Betroffenen lohnt sich

Die Urteile des Oberlandesgerichts Naumburg gegen die Sparkassen Mansfeld-Südharz und Stendal sind rechtskräftig. Damit steht fest, wie die Sparkassen die Prämiensparverträge nachberechnen müssen. Kund:innen sollen Nachberechnungen aktiv einfordern und sich die Angebote der Sparkassen genau anschauen.

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