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Damit wir weiterhin anbieter- und parteiunabhängig arbeiten können, benötigen wir Ihre Unterstützung. Bitte helfen Sie uns mit Ihrer Spende.
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Damit wir weiterhin anbieter- und parteiunabhängig arbeiten können, benötigen wir Ihre Unterstützung. Bitte helfen Sie uns mit Ihrer Spende.

Durch Abmahnungen und Verbandsklagen gehen wir gegen unseriöse Unternehmen vor. In Gremien und Netzwerken vertreten wir Verbraucherinteressen und beraten Multiplikatoren und Politiker.

Durch Preisvergleiche und Marktchecks informieren wir die Öffentlichkeit über faire Produkte und vertreiben Ratgeber zu allen verbraucherrelevanten Themen. Bei Veranstaltungen, Vorträgen und Workshops klären wir über Verbraucherrechte auf und stellen Musterbriefe zur Rechtsdurchsetzung zur Verfügung.

Unsere Arbeit kommt allen Verbrauchern zugute, auch Ihnen.

Damit wir weiterhin anbieter- und parteiunabhängig arbeiten können, benötigen wir Ihre Unterstützung. Bitte helfen Sie uns mit Ihrer Spende. Füllen Sie dazu bitte die Einzugsermächtigung vollständig aus und senden Sie das unterschriebene Formular an folgende Anschrift:

Verbraucherzentrale Berlin e. V.
Ordensmeisterstr. 15-16
12099 Berlin

Für einmalige Zuwendungen ab EUR 50,00 senden wir Ihnen gerne schnellstmöglich eine Spendenquittung zu. Für regelmäßige Zuwendungen erhalten Sie von uns Anfang des folgenden Jahres eine Spendenquittung über die Gesamtsumme Ihrer Spenden. Alle Zuwendungen sind steuerbegünstigt.

Oder überweisen Sie den gewünschten Betrag direkt auf unser Konto:

Berliner Sparkasse
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BIC: BELADEBEXXX

Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.