Rundfunkbeitrag: Regelung beim Einzugsverfahren

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Vergesslichkeit kann teuer werden, zumindest wenn es um den Rundfunkbeitrag geht. Verbraucher*innen sollten die Regelung beim Einzugsverfahren kennen, um keine Strafgebühren zu riskieren.
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Das Wichtigste in Kürze:

  • Nur noch einmalige Zahlungserinnerung im Jahr für Beitragszahlende, die den Rundfunkbeitrag quartalsweise per Einzelüberweisung entrichten
  • Säumniszuschläge von einem Prozent des geschuldeten Beitrages, mindestens aber acht Euro
  • SEPA-Verfahren als bequemste und sicherste Zahlungsweise empfohlen
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Nur noch einmalige Zahlungserinnerung im Jahr für Beitragszahlende, die den Rundfunkbeitrag quartalsweise per Einzelüberweisung entrichten

Alle drei Monate verlangt der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, früher bekannt als Gebühreneinzugszentrale (GEZ), von jedem Haushalt in Deutschland einen Rundfunkbeitrag. Dieser beträgt derzeit 18,36 Euro monatlich, also 55,08 Euro im Quartal. Früher bekamen Verbraucher*innen, die kein SEPA-Mandat eingerichtet hatten, vier Mal im Jahr eine Zahlungserinnerung und damit den Überweisungsschein zugesandt. Seit einiger Zeit gibt es eine solche Zahlungsaufforderung für Beitragszahlende, die den Rundfunkbeitrag quartalsweise per Einzelüberweisung entrichten, nur noch ein Mal jährlich. Sie erhalten statt vier Zahlungsaufforderungen pro Jahr nur eine einmalige Zahlungsaufforderung, in welcher der zu zahlende Betrag und die vier Zahlungsziele des Jahres vermerkt sind. Diese Einmalzahlungsaufforderung und die darin genannten Zahlungstermine gelten so lange, bis sich etwas an der Beitragshöhe ändert. Bis dahin wird keine weitere Zahlungsaufforderung verschickt.

Säumniszuschläge von einem Prozent des geschuldeten Beitrages, mindestens aber acht Euro

Wer vergisst, den Rundfunkbeitrag fristgerecht zu zahlen, muss mit Säumniszuschlägen rechnen. In diesem Fall sind ein Prozent des geschuldeten Betrags, mindestens aber acht Euro zusätzlich, zu entrichten. Zahlen Beitragszahlende ihren Rundfunkbeitrag nicht fristgerecht, so werden sie auch weiterhin schriftlich daran erinnert. Gehen auch nach der Zahlungserinnerung keine Zahlungen ein, so erhalten Betroffene einen Festsetzungsbescheid. Laufende Beiträge setzt der Beitragsservice in der Folge dann, sofern Zahlungen ausbleiben, ohne vorherige Zahlungserinnerung per Festsetzungsbescheid fest.

SEPA-Verfahren als bequemste und sicherste Zahlungsweise empfohlen

Wer nicht Gefahr laufen möchte, die Zahlung des Rundfunkbeitrages zu vergessen und dadurch zusätzlich finanziell belastet zu werden, sollte dem Beitragsservice ein SEPA-Mandat erteilen. Das SEPA-Verfahren ist die bequemste und sicherste Zahlungsweise. Das Ausfüllen von Überweisungsträgern entfällt und es ist ausgeschlossen, Zahlungen zu übersehen oder falsche Überweisungen zu tätigen. Auch ist durch die Teilnahme am SEPA-Verfahren ausgeschlossen, dass die Zahlungsaufforderungen des Beitragsservice die Verbraucher*innen – etwa aufgrund eines Umzuges – nicht erreichen.

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