Elektronische Gesundheitskarte: Seit 2015 Ihr Versichertennachweis

Stand:
Seit 2015 ist die ehemalige Krankenversichertenkarte Geschichte. Am 1. Januar wurde die elektronische Gesundheitskarte eingeführt. Mit ihr können Sie seitdem Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen in Anspruch nehmen.
Ältere Dame kauft Medikamente in der Apotheke mit freundlichen Apothekerin

Das Wichtigste in Kürze:

  • Seit 2015 gelten die elektronischen Gesundheitskarten als Versicherungsnachweis für gesetzlich Krankenversicherte.
  • Auf der Karte befinden sich die Stammdaten des Versicherten.
  • Seit 2019 geben die Krankenkassen nur noch Gesundheitskarten mit kontaktloser Schnittstelle aus, genannt NFC ("Near Field Communication"). Das bedeutet, dass dass der Datenaustausch kontaktlos erfolgen kann.
  • Versicherte können auf der elektronischen Gesundheitskarte außerdem einen elektronischen Medikationsplan und Notfalldaten speichern lassen.
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Welche Daten werden auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert?

Die elektronische Gesundheitskarte ist vor allem am Foto des Versicherten zu erkennen. Es soll verhindern, dass unbefugte Personen ärztliche Leistungen missbräuchlich in Anspruch nehmen.

Als Versicherungsnehmer:in sind Sie grundsätzlich dazu verpflichtet, Ihrer Krankenkasse ein Foto zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie kein aktuelles Foto zur Hand haben, fragen Sie nach, ob Sie ein Foto mailen oder sie eins kostenlos in einer Geschäftsstelle der Krankenkasse erstellen können.

Kinder unter 15 Jahren und Versicherte, die an der Erstellung eines Fotos nicht mitwirken können, zum Beispie wenn sie bettlägerig sind oder in geschlossenen Einrichtungen leben, benötigen kein Foto. Betroffene Versicherte oder deren Angehörige sollten sich dazu mit ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen.

Die elektronische  Gesundheitskarte
Die elektronische  Gesundheitskarte

Auf der Karte sind nur die so genannten Versichertenstammdaten gespeichert:

  • Name und Anschrift
  • Geburtsdatum
  • Geschlecht
  • Krankenversichertennummer
  • Versichertenstatus
  • Beginn und gegebenenfalls Ablauf des Versicherungsschutzes

Auf der Rückseite ist die Europäische Krankenversichertenkarte aufgedruckt. Diese gilt bei Krankheit in allen 28 EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz. Darüber hinaus auch in Mazedonien, Montenegro, Serbien und Kroatien. Eine Länderübersicht bietet die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland.

Falls Sie bei einem Praxisbesuch Ihre elektronische Gesundheitskarte nicht dabei haben oder alte Karte nicht akzeptiert wird, können Sie trotzdem behandelt werden. Sie können dann innerhalb von 10 Tagen einen gültigen Versicherungsnachweis nachreichen.

Gut zu wissen: Auch wenn Ihnen der Arzt oder die Ärztin die Leistung dann privat in Rechnung stellt, bekommen Sie Ihr Geld zurück. Voraussetzung: Sie müssen Ihre Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse bis zum Quartalsende belegen können.

Kann ich meinen Medikationsplan auf der elektronischen Gesundheitskarte speichern?

Ja, das geht. Nehmen Sie dauerhaft mehr als 3 Arzneien ein, die von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, haben Sie Anspruch auf einen Medikationsplan. Darin sind Ihre Medikamente aufgelistet sowie die Dosierung und Anwendung.

Der E- Medikationsplan hilft den behandelnden Ärzt:innen, den Überblick über ihre Medikamente zu behalten. Wechselwirkungen bei einzelnen Medikamenten können besser erkannt und vermieden werden. Sie können darin auch rezeptfreie Arzneimittel von Ihrem Apotheker speichern lassen.

Welche Daten des E-Medikationsplans werden auf meiner Gesundheitskarte gespeichert?

Ärzt:innene, Zahnärzt:innene und Apotheker:innen können den E-Medikationsplan direkt auf der Gesundheitskarte speichern.

Zu den Daten des E-Medikationsplans gehören:

  • Patientenstammdaten, wie Name, Adresse und Geburtsdatum
  • Medikationsrelevanten Daten, wie Allergien und Unverträglichkeiten
  • Angaben zur Medikation, d.h. alle Arzneimittel, die ein Patient einnimmt, und Informationen zur Anwendung (Dosis, Zeitpunkt, Häufigkeit etc.). Dies umfasst sowohl die vom Arzt oder Zahnarzt verordneten Medikamente als auch Arzneimittel, die rezeptfrei in der Apotheke erworben wurden (Selbstmedikation).

Die Nutzung dieser Funktion ist freiwillig.

Gut zu wissen: Nur Ärzt:innen, Zahnärzt:innen, Psychotherapeut:innen, Apotheker:innen und deren Mitarbeiter dürfen den E-Medikationsplan lesen. Sie benötigen hierfür Ihr Einverständnis.

Um die E-Medikamentenplanfunktion Ihrer elektronischen Gesundheitskarte nutzen zu können, benötigen Sie eine PIN zu Ihrer Gesundheitskarte. Diese können Sie bei Ihrer Krankenkasse anfordern.

Notfalldatensatz auf der elektronischen Gesundheitskarte

Gesetzlich Versicherte können auch Notfalldaten auf ihrer elektronischen Gesundheitskarte speichern lassen. Betroffene können dann mithilfe dieser Daten besser versorgt werden. Ob Notfalldaten gespeichert werden, entscheidet die oder der Versicherte selbst.

Wichtige Informationen können sein,

  • ob Sie chronisch erkrankt sind,
  • welche Medikamente Sie einnehmen oder
  • ob Sie Allergien haben.
  • Auch Kontaktdaten oder Informationen zum Organspendeausweis können Sie hinterlegen.

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