Zum Stichtag 1. Juli 2020 betrug dieser Betrag im Schnitt bereits 2.015 Euro im Monat.
Vor dem Hintergrund der steigenden Eigenanteile fragen sich Heimbewohner und ihre Angehörigen, ob diese Preiserhöhungen rechtmäßig sind. Wir informieren Sie gerne zu der Zusammensetzung des Eigenanteils und über die formalen Anforderungen an Preiserhöhungen.
Der Eigenanteil im Pflegeheim setzt sich zusammen aus:
• Geld für Unterkunft und Verpflegung
• Investitionskosten und
• Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) für die Pflegegrade 2 bis 5.
Es gibt ein fest vorgeschriebenes Verfahren, das die Pflegeheime einhalten müssen, damit die Entgelterhöhung wirksam ist und somit das höhere Entgelt verlangt werden kann. Das Pflegeheim muss Sie über die anstehende Erhöhung des Eigenanteils umfassend informieren und die Erhöhung begründen. Außerdem muss die Verbraucherin oder der Verbraucher der Entgelterhöhung zustimmen. Wenn diese gesetzlichen Vorgaben nicht erfüllt sind, ist die Erhöhung des Eigenanteils unwirksam.
Wenn Sie unsicher sind…
prüfen wir gerne, ob die Preiserhöhung rechtmäßig ist. Termine für die kostenlose Pflegerechtsberatung können über das Termintelefon unter 030 214 85-0 oder die Online-Terminbuchung vereinbart werden. Das Termintelefon erreichen Ratsuchende zu folgenden Zeiten: Montag bis Freitag von 10:00 Uhr – 16:00 Uhr. Für kurzfristige dringende Fragen können Verbraucher das Projektteam unter 030 214 85-260 direkt erreichen. Außerdem können Sie die schriftliche Mitteilung der Entgelterhöhung per E-Mail pflegerecht@vz-bln.de oder per Post an Pflegerecht, Verbraucherzentrale Berlin e.V., Ordensmeisterstr. 15-16, 12099 Berlin schicken.
Weitere Informationen finden Interessierte unter:
www.verbraucherzentrale-berlin.de/pflegerechtsberatung
Die Pflegerechtsberatung wird gefördert von der Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung.