Informationsportal Pflegeverträge gestartet

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Wer die Pflege von Angehörigen zuhause organisiert, kann ab heute auf ein neues Informationsportal zugreifen:
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Unter www.pflegevertraege.de finden Verbraucher rechtliche Hintergründe und Handlungsempfehlungen rund um die ambulante Pflege.

Sie erfahren zum Beispiel, worauf sie beim Abschluss von Pflege- und Betreuungsverträgen achten sollten, welche Kosten oder Kündigungsfristen rechtens sind oder an wen sie sich bei Problemen wenden können.

Für die Pflege zuhause beauftragen viele Verbraucher ambulante Pflegedienste, ausländische Betreuungskräfte oder holen sich Hilfe durch sogenannte Alltags-unterstützende Angebote. Schließen sie mit Anbietern Verträge ab, stehen viele Betroffene jedoch vor einem Berg von Fragen und wissen oftmals gar nicht, wie es um ihre Rechte steht. Auch sind sie in ihrer aktuellen Lebenssituation nicht in der Lage, die schwierige Vertragsmaterie zu prüfen. Zumal die oft vorformulierten Klauseln für Laien nicht immer leicht zu verstehen sind. Antworten auf die häufigsten Fragen und viele weitere wertvolle Informationen können Betroffene nun auch ganz einfach per Mausklick erhalten.

Projekt "Marktprüfung ambulante Pflegeverträge"

Das Informationsportal www.pflegevertraege.de ist Teil des Projekts "Marktprüfung ambulante Pflegeverträge" der Verbraucherzentralen Berlin, Brandenburg und Saarland. Das Projekt wird vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gefördert.

Die Projektmitarbeiter informieren unabhängig und vertraulich zu Verbraucherrechten in der ambulanten Pflege.

Ein Info-Telefon (030 - 54 44 59 68) ist an folgenden Tagen geschaltet:

Mo: 09-13 Uhr

Mi: 14-18 Uhr

Fr: 08-12 Uhr

Außerdem prüfen die Verbraucherschützer ambulante Pflege- und Betreuungsverträge für Betroffene und mahnen im Einzelfall ab.

Erfolgreiche Abmahnung der Verbraucherzentrale

Das Unternehmen Life Cure GmbH hatte in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt, dass die sogenannten Investitionskosten automatisch steigen, sobald die Kosten für die Pflege teurer werden. Unter die Investitionskosten fallen Ausgaben, die den Betrieb des ambulanten Dienstes sicherstellen, z.B. Büromieten oder Leasingkosten für Autos.

Da die Koppelung der Investitions- an die Pflegekosten nicht rechtens ist, mahnte die Verbraucherzentrale Brandenburg das Unternehmen ab. Dieses hat sich nun verpflichtet, künftig auf die unzulässige Klausel zu verzichten. Verbraucher, deren ambulanten Pflegeverträge ähnliche Klauseln zu Investitionskosten enthalten, können sich unter mail@pflegevertraege.de an die Verbraucherzentrale wenden.

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Nach Abmahnungen: Rundfunkbeitrag-Service kündigt Rückzahlungen an

Nachdem die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt und der Verbraucherzentrale Bundesverband die Betreiber der Webseite www.service-rundfunkbeitrag.de abgemahnt haben, kündigt das Unternehmen an, in vielen Fällen die Widerrufe der Verbraucher:innen zu akzeptieren und Rückzahlungen vorzunehmen.
Vorstand Dörte Elß übergibt Tätigkeitsbericht an Regierenden Bürgermeister Kai Wegner

Berliner Bürgermeister zu Besuch

Hoher Besuch hatte sich für den heutigen Tag in der Verbraucherzentrale angekündigt. Der Regierende Bürgermeister von Berlin Kai Wegner kam höchstpersönlich in die Beratungsstelle am Standort Tempelhof, um sich vor Ort über die Arbeit der Institution zu informieren.
mehrere Küken stehen in einem Stall auf Stroh

Verbraucher lehnen Kükentöten ab und wünschen sich klare Informationen

Eine repräsentative Umfrage im Auftrag der Verbraucherzentralen von Dezember 2020 zeigt, dass die Mehrheit der befragten Personen Kükentöten ablehnt. Sie wollen außerdem deutlich erkennen, was hinter Hinweisen wie "ohne Kükentöten" steckt.