Stärkerer Verbraucherschutz in der Pflege

Stand:
Die behördliche Kontrolle im Pflegemarkt ist nicht effektiv. Kranken- und Pflegekassen wurden von kriminellen Pflegediensten um viele Millionen Euro betrogen.
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Auch wenn in den jüngsten Medienberichten Patienten teilweise Mittäter waren - oftmals werden die Pflegebedürftigen ohne ihr Wissen für betrügerische Handlungen instrumentalisiert.

Aufgeklärte Verbraucher, die ihre Rechte kennen, wären ein wichtiges Korrektiv in dem vielschichtigen Pflegesystem.

Pflegedienste schließen Verträge zum einen direkt mit den Betroffenen, zum anderen mit den zuständigen Kassen, über welche sie einen Großteil der Leistungen abrechnen. Eine rechtliche Überprüfung der Verträge mit den Pflegebedürftigen findet dabei nicht statt.

Neues Projekt der Verbraucherzentralen gestartet

Vor diesem Hintergrund fördert das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) das neue Projekt "Marktprüfung ambulante Pflegeverträge" der Verbraucherzentralen Berlin, Brandenburg und Saarland.

Ziel ist es, Pflegebedürftige und Angehörige über ihre Rechte und Pflichten aus ambulanten Pflegeverträgen aufzuklären.

Im Zusammenhang mit den aktuellen Betrugsfällen rät die Verbraucherzentrale, nur für Leistungen zu unterschreiben, die auch tatsächlich vom Pflegedienst erbracht wurden. Dies schützt die Versichertengemeinschaft sowie die Betroffenen selbst, die ihre Pflege durch Eigenanteile mitfinanzieren.

 

Info- und Aufklärungstelefon

Sie haben konkrete Fragen zu Ihrem Vertrag oder zum Angebot eines Anbieters von Pflege- und Betreuungsleistungen?

Wir informieren unabhängig und vertraulich zu Verbraucherrechten und vertragsrechtlichen Fragen sowie Problemen in der ambulanten Pflege.

Das Infotelefon der Verbraucherzentralen ist zu erreichen unter:

030 / 54 44 59 68

Montag: 9:00 - 13:00 Uhr
Mittwoch: 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr


Fragen zum Leistungsrecht können nicht beantwortet werden. Dazu können sich Verbraucher an ihre Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt in ihrer Nähe wenden.

 

Verbraucher sind aufgerufen mitzuhelfen!

Im Rahmen des Projekts werden die drei Verbraucherzentralen unter anderem Pflegeverträge auf Rechtsverstöße hin prüfen, um unfaire Vertragsklauseln aufzudecken und gegebenenfalls abzumahnen.

Verbraucher sind deshalb aufgerufen, Kopien ihrer Verträge
 
  • mit einem ambulanten Pflegedienst

  • mit Anbietern von Betreuungs- und Entlastungsleistungen

  • mit ausländischen Haushalts- und Betreuungskräften

  • mit Anbietern von Hausnotrufsystemen oder ähnlichen Dienstleistungen

  • an die Verbraucherzentrale Berlin zu schicken.

    Entweder per E-Mail: mail@pflegevertraege.de
    oder postalisch: Verbraucherzentrale Berlin, Hardenbergplatz 2, 10623 Berlin

    Die Verträge werden vertraulich behandelt und persönliche Daten nicht an Dritte weitergegeben. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann Daten vorab anonymisieren.
    Die Verbraucherschützer verschaffen sich so einen detaillierten Überblick über die im Markt verwendeten Vertragsbedingungen und mahnen im Einzelfall (und nach Rücksprache mit dem Verbraucher) auch ab.

Ratgeber-Tipps

Das Pflegegutachten
Der aktualisierte Ratgeber „Das Pflegegutachten“ der Verbraucherzentrale hilft, sich gut auf den wichtigen Termin mit…
Ratgeber Demenz
Den Schlüssel verlegt? Einen Termin vergessen? Immer öfter das passende Wort nicht parat? Keine Lust mehr auf Treffen…
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

Ihre Daten bei Facebook und Instagram für KI: So widersprechen Sie

Meta hatte kürzlich angekündigt, "KI bei Meta" zu entwickeln. Als Trainingsmaterial für diese KI-Tools sollen auch Nutzerinhalte dienen, also das, was Sie auf den Plattformen posten. Möchten Sie das nicht, können Sie widersprechen. Die Verbraucherzentrale NRW hat Meta deshalb abgemahnt.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.