Interview mit Eva Klaar, Reiserechtsberaterin

Stand:
Off

Frau Klaar, Sie arbeiten seit 1990 für die Verbraucherzentrale Berlin. Neben der persönlichen Rechtsberatung halten Sie auch Vorträge zum Reiserecht. Waren Sie von Anfang an auf dieses Thema spezialisiert?

Nein, ursprünglich habe ich Verbraucher zum allgemeinen Verbraucherrecht beraten, also zu Kauf- und Dienstleistungsverträgen, Gewährleistungsfragen und ähnlichem. Erst ab 2001 habe ich mich verstärkt ins Reiserecht eingearbeitet und dazu beraten.

Hat Sie das Thema interessiert, weil Sie selber gerne verreisen?

Ehrlich gesagt bin ich kein Mensch, der von großem Fernweh geplagt wird. Ich bin mehr in das Thema hineingerutscht, finde es aber als Beratungsthema sehr interessant.

Wie ist es mit der Nachfrage zur Reiserechtsberatung – gibt es einen großen Andrang um die Schulferien herum, und der Rest des Jahres verläuft dann etwas ruhiger?

Das war bis vor einigen Jahren tatsächlich noch so. Mittlerweile verreisen die Leute aber das ganze Jahr über – vor allem natürlich diejenigen, die nicht an Schulferien gebunden sind. Außerdem unternehmen die Menschen immer mehr Kurzreisen, etwa über ein Wochenende. Reisezeit ist also vom 1. Januar bis zum 31. Dezember und entsprechend kontinuierlich ist auch die Nachfrage nach Beratung.

Wie hat sich die Reiserechtsberatung entwickelt? Gab es früher Themen, die es heute nicht mehr gibt und umgekehrt?

Als ich mit der Reiserechtsberatung angefangen habe, bezogen sich die Fragen der Verbraucher fast ausschließlich auf Pauschalreisen. Hinzugekommen ist der ganze Komplex der Fluggastrechte, die der Europäische Gerichtshof 2005 mit der Fluggastrechteverordnung gestärkt hat. Reisende haben jetzt Anspruch auf Entschädigungen bei Verspätungen oder Annullierungen von Flügen. Weil Fluggesellschaften immer wieder versuchen, sich vor diesen Ansprüchen zu drücken, kommen die Verbraucher dann zu uns in die Beratung.

Und Sie können den Ratsuchenden dann zu ihrem Recht verhelfen?

Ja, wenn sie wirklich einen Anspruch haben. Das klären wir natürlich vorab in der Beratung. Tatsächlich zahlen viele Fluggesellschaften erst dann, wenn wir uns eingeschaltet haben.

Was gefällt Ihnen an Ihrer Arbeit?

Dass ich Menschen ganz konkret helfen kann. Wenn Entschädigungszahlungen auf das Konto der Verbraucher fließen, ist das immer ein ganz fassbarer Erfolg. Für den sind die Kunden dann meist auch sehr dankbar.

Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo

Sammelklage gegen 1N Telecom möglich: Verbraucherzentrale sucht Betroffene

Tausende beschweren sich über die 1N Telecom GmbH. Das Unternehmen schreibt Verbraucher:innen an, um ihnen einen 24-Monats-DSL-Vertrag anzubieten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält einige Vertragsklauseln für unwirksam. Er klagt auf Unterlassung und prüft Sammelklage.
Marktcheck Nahrungsergänzungsmittel für Kinder

Nahrungsergänzungsmittel für Kinder sind meist zu hoch dosiert

Jedes zehnte Kind bekommt täglich Nahrungsergänzungsmittel oder mit Vitaminen und Mineralstoffen angereicherte Lebensmittel. Wir haben 33 Mittel auf Zusammensetzung und Werbeaussagen geprüft. Die Produkte sind meist zu hoch dosiert, schlichtweg überflüssig und häufig sehr teuer.
VZ Sachsen klagt gegen sächsische Sparkassen

Musterfeststellungsklagen gegen sächsische Sparkassen

Die sächsischen Sparkassen haben vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale Sachsen jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Die Verbraucherzentrale Sachsen hat deswegen Musterklagen gegen die Sparkasse Leipzig, die Sparkasse Zwickau, die Erzgebirgssparkasse, die Sparkasse Vogtland, die Sparkasse Meißen, die Sparkasse Muldental, die Sparkasse Bautzen, die Ostsächsische Sparkasse Dresden und die Sparkasse Mittelsachsen erhoben.