Keimgefahr: Vorgeschnittene Salate immer kühlen!

Stand:
Vorgeschnittene Blatt- und Obstsalate gehören zu den leicht verderblichen Lebensmitteln. Vor allem an den feuchten Schnittflächen können sich Keime gut vermehren.
Beutel mit gemischtem Salat

Das Wichtigste in Kürze:

  • Auch wenn bei geschnittenem und verpacktem Salat "gewaschen" auf der Packung steht, sollten Sie die Blätter vor dem Verzehr abspülen. Denn im feuchten Milieu des Plastikbeutels können sich Keime gut vermehren.
  • Neben vorgeschnittenem Blattsalat kann auch aufgeschnittenes Obst „to go“ mit Keimen kontaminiert sein.
  • Die Salate sollten immer gekühlt sein. Wölbt sich die Tüte, hat sich viel Flüssigkeit gebildet oder häufen sich braune Stellen oder andere Farbveränderungen, essen Sie den Salat besser nicht mehr.
Off

Warum sind vorgeschnittene Salat eine Keimgefahr?

Praktisch und lecker: Vorgeschnittene Blattsalate (auch als "fresh cut" bezeichnet) werden gerade im Sommer beim Grillen gerne als Beilage verzehrt. Doch küchenfertige Salatmischungen aus der Tüte, die Tage zuvor geschnitten, gewaschen und verpackt wurden, gehören zu den leicht verderblichen Lebensmitteln. Obwohl sie gekühlt aufbewahrt werden, besteht die Möglichkeit, dass sie schnell verderben. Und es besteht die Gefahr, dass sie mit krankmachenden Keimen wie Listerien, Salmonellen, E. coli-Bakterien oder Viren wie Noro oder Hepatitis A verunreinigt sind. Mischungen aus Blattsalaten und Rohkost wie Weiß- oder Rotkohl und Möhren können damit zu einer Infektionsgefahr für den Menschen werden.

Während intakte Salat- und Kohlblätter einen gewissen natürlichen Schutz gegen eindringende Keime bieten, wird dieser durchs Schneiden zerstört. An den Schnittflächen tritt Zellsaft aus, der ein guter Nährboden für Bakterien ist. Die in den Plastikverpackungen herrschende Luftfeuchte bietet zudem ein ideales Klima, um Mikroorganismen schnell wachsen zu lassen.

Was bedeutet das Datum auf der Verpackung?

Geschnittene abgepackte Salate müssen ein Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum tragen; in den meisten Fällen ist ein Verbrauchsdatum aufgedruckt, das für besonders schnell verderbliche und empfindliche Lebensmittel vorgeschrieben ist. Nach Ablauf eines Verbrauchsdatums sollten Produkte auf keinen Fall mehr verzehrt werden. Nicht geschnittene und unbearbeitete abgepackte Salate wie beispielsweise Feldsalat oder Römersalat müssen hingegen keine Datumsangabe tragen.

Was bedeutet „vorgewaschen“ und „verzehrfertig“?

Eine Verbraucherstudie, die an der Hochschule Rhein-Waal in Kleve zum Thema Grillen in Privathaushalten durchgeführt wurde, hat ergeben, dass in jedem dritten der untersuchten Haushalte Schnittsalate vor dem Verzehr nicht gewaschen werden. Häufige Hinweise auf der Verpackung wie "vorgewaschen" oder "verzehrfertig" lassen Verbraucher:innen offenbar fälschlicherweise annehmen, dass ein Waschen vor dem Verzehr nicht notwendig sei. Dabei ist das Abwaschen wichtig, weil dadurch die Keimzahl zumindest reduziert wird.

Ist vorgeschnittenes Obst auch betroffen?

Auch in Obstsalaten „to go“ können sich krankmachende Keime schnell vermehren, wenn bei Herstellung, Lagerung und Abgabe nicht die notwendigen Hygienemaßnahmen eingehalten werden. In einer Untersuchung des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) wurden in einer Untersuchung in jeder 4. Produktüberprüfung Abweichungen von den gesetzlich festgelegten hygienischen Anforderungen nachgewiesen.

Unsere Tipps

  1. Farbverlust, braune Stellen oder viel Flüssigkeit in der Packung weisen auf mangelnde Frische hin.
  2. Lassen Sie gewölbte Verpackungen links liegen: Die gebildeten Gase sind Zeichen der einsetzenden Gärung.
  3. Achten Sie beim Kauf darauf, dass vorgeschnittene Salate im Kühlregal liegen und halten Sie das Verbrauchsdatum ein.
  4. Bewahren Sie den bereits zerkleinerten Salat auch Zuhause im Kühlschrank auf und verzehren Sie ihn rasch. Transportiert werden sollte er am besten in einer Kühltasche.
  5. Entsorgen Sie Fertigsalate, die längere Zeit einer hohen Temperatur ausgesetzt waren, also beispielsweise ungekühlt gelagert oder gar direkter Sonne ausgesetzt wurden.
  6. Besonders vorgeschnittene Salate wie Mischungen aus Blattsalaten und Rohkost wie Weiß- oder Rotkohl und Möhren sollten vor dem Verzehr gründlich gewaschen werden, um die Keimbelastung zu verringern.
Küchenspüle mit Resten und Unordnung

Lebensmittel: Keine Chance für Keime & Co.

Mehr als 100.000 Menschen erkranken pro Jahr deutschlandweit durch Erreger in Lebensmitteln. Ein sorgfältiger Umgang mit Lebensmitteln schützt vor Infektionen. Hier erfahren Sie alles Wissenswerte für einen unbeschwerten Genuss.

Lagerungs-ABC für Obst und Gemüse

Von A wie Apfel bis Z wie Zwiebel: Richtig aufbewahrt bleiben viele Obst- und Gemüsesorten länger frisch. Hier gibt es Tipps und eine kostenlose Broschüre zum Herunterladen.

Ratgeber-Tipps

Fix Food
Für schnelles, gesundes Kochen im Alltag
Zeitnot hält Sie vom Kochen ab, und lässt Sie öfter, als Sie eigentlich…
Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.