Zimt in Weihnachtsgebäck: Cassia oder Ceylon?

Stand:
Ein Marktcheck zur Kennzeichnung der Zimtart in Weihnachtsgebäck
Zimsterne auf einem Teller und im Hintergrund liegt Tannengrün

Das Wichtigste in Kürze:

  • Cassia- und Ceylon-Zimt unterscheiden sich in Geschmack, Qualität und Cumaringehalt voneinander
  • Mehrheit der Hersteller verzichtet auf Kennzeichnung der genauen Zimtart
  • Bestimmte Bevölkerungsgruppen sollten bei hohem Zimtverzehr Ceylon-Zimt wählen

Zimt ist ein beliebtes Gewürz, das traditionell in zahlreichen Weihnachtsgebäcken verwendet wird. Ob in Lebkuchen, Plätzchen oder Stollen – der warme, süße Duft von Zimt ist für viele untrennbar mit der Winter- und Weihnachtszeit verbunden. Doch Zimt ist nicht gleich Zimt: Es gibt verschiedene Zimtarten. Welche verwendet wurde, ist in der Zutatenliste von Weihnachtsgebäck jedoch so gut wie nie eindeutig gekennzeichnet, wie der Marktcheck der Verbraucherzentrale Berlin zeigt.

Off

Zimt stammt ursprünglich aus den inneren Rinden von Zimtbäumen, die in tropischen Regionen wachsen. Die zwei bekanntesten Arten sind Cassia und Ceylon. Cassia-Zimt kommt in der Regel aus China und Ceylon-Zimt aus Sri Lanka. Cassia-Zimt hat einen intensiveren, schärferen Geschmack und eine dickere Rinde, die meist in grobe Stücke gebrochen wird. Außerdem enthält Cassia-Zimt einen hohen Anteil am natürlichen Aromastoff Cumarin, der in hohen Dosen verzehrt die Gesundheit der Leber beeinträchtigen kann. Ceylon-Zimt hat einen milderen, süßeren Geschmack. Die Rinde des Ceylon-Zimts ist dünner und lässt sich leicht zu feinen Röhren rollen. Ceylon-Zimt enthält nur sehr geringe Mengen an Cumarin und gilt als der qualitativ hochwertigere der beiden Zimtarten.

Der Marktcheck zeigt: Genaue Kennzeichnung der Zimtart ist lückenhaft

Besonders bei verarbeiteten Lebensmitteln wie Weihnachtsgebäck stellt sich die Frage, welche der beiden Zimtarten verwendet wurde. Die Verbraucherzentrale Berlin hat in einem Marktcheck 65 verschiedene zimthaltige Weihnachtsgebäcke auf die verwendete Zimtart untersucht. Dafür wurden im Oktober 2024 elf verschiedene Supermärkte, Discounter, Drogerien und Bioläden aufgesucht. Lediglich bei vier der 65 untersuchten Produkte, wurde die Zimtart eindeutig gekennzeichnet. Die Produkte stammen alle vom selben Hersteller, der glutenfreie Produkte anbietet. Bei allen vier Produkten handelt es sich um den qualitativ hochwertigeren Ceylon-Zimt. Aufgrund der besonderen Anforderungen an die Zutaten und die Herstellung von glutenfreien Lebensmitteln ist der Hersteller vermutlich bereits für eine lückenlose Kennzeichnung seiner Zutaten sensibilisiert. 

Abbildung einer Packung Zimtsterne der Marke Hammermühle samt Inhaltsstoffen mit der Angabe "Ceylon-Zimt"
Ein Hersteller benennt die verwendete Zimtart „Ceylon-Zimt“ in der Zutatenliste genau.

Bei allen anderen Produkten des Marktchecks steht lediglich „Zimt“ in der Zutatenliste. Bei der Mehrheit der Produkte bleibt für Verbraucher*innen unklar, um welche Zimtart es sich genau handelt. Es ist davon auszugehen, dass Hersteller den günstigeren Cassia-Zimt oder eine Mischung aus Ceylon- und Cassia-Zimt verwenden, wenn die genaue Zimtart in der Zutatenliste nicht genannt wird.

Abbildung einer Packung Zimtsterne der Marke Edeka samt Inhaltsstoffen mit der Angabe "Zimt"
Bei fast allen Produkten des Marktchecks bleibt unklar, welche Zimtart verwendet wurde.

Gesetzliche Grundlage

Gesetzlich ist nicht vorgeschrieben, dass die genaue Zimtart gekennzeichnet werden muss. Bisher deklarieren nur wenige Hersteller die Zimtart freiwillig. Die Verbraucherzentrale Berlin fordert Hersteller daher auf, die genaue Zimtart zu kennzeichnen, um Verbraucher*innen mehr Transparenz beim Einkauf zu ermöglichen. Das ist besonders für empfindliche Personen und Kinder wichtig, denn ein zu hoher Cumarinverzehr kann Leberschäden hervorrufen. Für zimthaltige Lebensmittel wie Weihnachtsgebäck gelten seit einigen Jahren EU-weit Höchstgehalte für den Cumaringehalt. Zimt als loses Gewürz muss diese Grenzwerte jedoch nicht einhalten. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt für Erwachsene mit einem Körpergewicht von 60 Kilogramm eine tägliche Verzehrmenge von maximal zwei Gramm Cassia-Zimt. Das entspricht einem gehäuften Teelöffel. Bei Kindern ist die Höchstmenge dementsprechend schneller erreicht. Kinder mit einem Körpergewicht von 15 Kilogramm sollten eine Menge von 0,5 Gramm Cassia-Zimt am Tag nicht überschreiten – diese Menge wird bereits mit sechs Zimtsternen erreicht.

Tipps für Verbraucher*innen

Wer gerne und viel Zimt verzehrt, sollte beim Kauf von zimthaltigen Produkten die Zutatenliste überprüfen oder beim Hersteller nachfragen, welche Zimt-Art verwendet wurde. Wer Weihnachtsgebäck selber backt, kann beim Einkauf von Zimt auf die Bezeichnung „Ceylon-Zimt“ auf der Verpackung achten. Dennoch besteht keine Gefahr, wenn zur Weihnachtszeit etwas mehr Cumarin als sonst verzehrt wird. Bei gesunden Menschen regeneriert sich die Leber wieder. Die Preisspanne von Zimt ist oft sehr groß. Ein Preisvergleich lohnt sich daher in jedem Fall.

Weitere Infos zum Nachlesen

Fragen und Antworten zu Cumarin in Zimt und anderen Lebensmitteln (BfR)

Foto von einer Hand, die eine Fernbedienung hält und auf einen Fernsehbildschirm richtet, auf dem ein Fußballspiel läuft

ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar - Das können Sie jetzt tun

Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.