Eier aus Käfighaltung - versteckt in Lebensmitteln

Stand:
Zigtausende zusammengepferchte Hühner in Käfigen unter tierquälerischen Bedingungen: Eier aus derartiger Haltung werden in die EU und auch nach Deutschland importiert und in eihaltigen Lebensmitteln verarbeitet.
Hühner in Legebatterien

Das Wichtigste in Kürze:

  • Bei frischen rohen Eiern führt der Erzeugercode dazu, dass im deutschen Handel fast keine Käfigeier mehr angeboten werden.
  • Bei eihaltigen Lebensmitteln gibt es aber keine Kennzeichnung – hier sind Käfigeier möglich und werden nicht erkannt.
  • Verbraucher können bei solchen Lebensmitteln auf freiwillige Kennzeichnung achten und/oder Bioprodukte bevorzugen.
Off

Nach EU-Recht dürfen Legehennen in sogenannten "ausgestalteten Käfigen" gehalten werden mit mindestens 0,075 Quadratmeter Käfigfläche pro Henne, einem Legenest, Einstreu und Sitzstangen. In Deutschland ist diese Käfighaltung verboten. Bis zum 31. Dezember 2025 ist lediglich die Haltung in der sogenannten "Kleingruppenhaltungen" erlaubt. Diese Käfige müssen eine Grundfläche von 0,080 Quadratmeter pro Henne, einem Einstreubereich, ein Gruppennest und eine Käfighöhe von 50 Zentimeter aufweisen.

Frische rohe Eier müssen seit 2004 in der EU mit einem Erzeugercode auf dem Ei gekennzeichnet sein, der das Herkunftsland und die Art der Legehennenhaltung angibt. Damit können Verbraucher die Haltungsform direkt auf dem Ei erkennen und unerwünschte Käfigeier meiden. Das führte dazu, dass im deutschen Handel keine Käfigeier mehr angeboten wurden. Stammten im Jahr 2008 noch 60 Prozent der hierzulande produzierten Eier aus Käfighaltung, sind es heute (2021) nur noch 5 Prozent aus "Kleingruppenhaltungen".

Die meisten deutschen Eier kommen heute aus Bodenhaltung (59 Prozent), gefolgt von Freilandhaltung (21,5 Prozent) und ökologischer Erzeugung (14 Prozent).

Keine Kennzeichnung bei eihaltigen Lebensmitteln

Bei Eiern in verarbeiteten Lebensmitteln wie Nudeln, Fertiggerichten Mayonnaisen oder Kuchen ist eine Kennzeichnung von Haltungsform und Herkunft nicht vorgeschrieben.

In Deutschland werden pro Jahr durchschnittlich 238 Eier pro Kopf verzehrt (2021): mehr als 50 Prozent als Frühstücksei und zum Backen und Kochen, circa 17 Prozent in der Außer-Haus-Verpflegung und mehr als 30Prozent in Form von eihaltigen Lebensmitteln wie Kuchen, Nudeln oder  Mayonnaise.

In diesen eihaltigen Lebensmitteln können den Verbrauchern importierte Käfigeier "untergeschoben" werden, ohne dass sie das merken. Seit Jahren fordern die Verbraucherzentralen, dass die Haltungsform der Legehennen auch bei in Lebensmitteln verarbeiteten Eiern angegeben werden muss, damit Verbraucher sich beim Einkauf von eihaltigen Lebensmittel gegen Eier aus Käfighaltung oder ausgestalteten Käfigen entscheiden können.

Auf politischer Ebene gab es mehrere – bisher vergebliche – Ansätze in Deutschland, die Haltungs- und Herkunftskennzeichnung für verarbeitete eihaltige Lebensmittel einzuführen. Nur auf freiwilliger Basis können Unternehmen schon heute die Haltungsform der Legehennen auf eihaltigen Lebensmitteln angeben.

Marktchecks der Verbraucherzentralen Hamburg (2013), Rheinland Pfalz (2016) und Bremen (2017) kamen zu dem Ergebnis, dass weniger als die Hälfte aller eihaltigen Produkte freiwillig über die Art der Hennen-Haltung informiert. Besonders gut schneiden gefärbte Eier ab. Hier findet man heute schon häufig die freiwillige Angabe der Haltungsform. Auch bei Nudelpackungen findet man oft Angaben zur Legehennen-Haltung.

Eine Marktbeobachtung der Verbraucherzentrale NRW von 2023 zeigt: Insbesondere bei Markenprodukten sucht man Feinkostsalaten, Mayonnaisen, Saucen oder Fertigkuchen diese Angaben oft vergeblich. Obwohl Markenprodukte fast immer teurer sind als die Eigenmarken des Handels, setzen die Handelsmarken auf mehr Transparenz.

Wird die Legehennen-Haltungsform freiwillig gekennzeichnet, so ist sie nicht leicht erkennbar auf der Schauseite der Produkte zu finden, sondern häufig versteckt in der Zutatenliste. Alle Ergebnisse der Marktbeobachtung "Freiwillige Kennzeichnung der Legehennen-Haltungsform auf eihaltigen Fertigkuchen, Feinkostsalaten, Mayonnaisen und Saucen" finden Sie auf der verlinkten Seite.

Wie Sie Eier aus Käfighaltung vermeiden können

  • Bevorzugen Sie eihaltige Bioprodukte, denn dann müssen die Eier aus ökologischer Haltung mit Auslauf stammen.
  • Vergleichen Sie die Zutatenlisten von Lebensmitteln, die Ei enthalten und wählen Sie Produkte, bei denen die Eier (freiwillig) mit Freiland- oder Bodenhaltung gekennzeichnet sind.
  • Wenn bei Ihren Lieblingsprodukten nicht angegeben ist, aus welcher Haltungsform die Eier stammen, schreiben Sie den Händler oder Hersteller an und fordern ihn auf, die Kennzeichnung schnellstmöglich zu ergänzen.
  • Auf den Seiten der Albert Schweitzer Stiftung sind viele Hersteller, Betriebe und Produkte aufgeführt, die auf die Verwendung von Käfigeiern verzichten.

Die Forderung der Verbraucherzentralen: Ist eine EU-einheitliche Kennzeichnungsvorschrift derzeit nicht durchzusetzen, muss es zeitnah eine nationale Regelung geben. Hersteller fordern wir auf, bereits heute ihre eihaltigen Produkte freiwillig zu kennzeichnen.

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
Foto von einer Hand, die eine Fernbedienung hält und auf einen Fernsehbildschirm richtet, auf dem ein Fußballspiel läuft

ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar - Das können Sie jetzt tun

Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.