Marktcheck Mehrwegangebot

Stand:
Im Rahmen des Marktchecks wurden gastronomische Betriebe in Berlin auf die Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht untersucht. Dafür überprüfte die Verbraucherzentrale Berlin e. V. im Januar 2025 erneut im Vorjahr besuchten Betriebe in allen Berliner Bezirken.
in plastikverpacktes essen vom Lieferservice
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Hintergrund

Deutschlandweit fallen jährlich rund 19 Millionen Tonnen Verpackungsmüll an. Um diesem Müllvorkommen entgegenzuwirken, trat im Januar 2023 eine Mehrwegangebotspflichtfür gastronomische Betriebe in Kraft. Betriebe, die Einwegkunststoffverpackungen für Take-away-Essen oder Getränke anbieten, sind seitdem verpflichtet, eine Mehrwegalternative bereitzustellen oder kundeneigene Gefäße zu befüllen. Ob Mehrwegbehältnisse von dem Betrieb angeboten werden müssen, hängt von der Mitarbeitendenzahl (mindestens 5) und der Betriebsgröße (über 80 qm) ab. Ebenfalls Teil des Gesetzes ist die sogenannte Hinweispflicht. Alle gastronomischen Betriebe sind dazu verpflichtet, gut lesbare Informationen über das Mehrwegangebot anzubringen. Dazu zählen Schilder mit den Hinweisen „Die Speisen / Getränke sind in Mehrwegverpackungen erhältlich“ oder „Wir befüllen kundeneigene Mehrweg-Behältnisse“. Die Verbraucherzentrale Berlin e. V. hat im Januar 2024, ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes, einen ersten Marktcheck durchgeführt, um festzustellen, inwieweit gastronomische Betriebe in Berlin der Mehrwegangebotspflicht nachkommen. Nur 15 % der getesteten Betriebe boten damals Mehrweggefäße als Alternative zu Kunststoffverpackungen an. Zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes wurde die Erhebung nun erneut durchgeführt.

Vorgehen

Im Rahmen des Marktchecks wurden nun zum zweiten Mal gastronomische Betriebe in Berlin auf die Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht untersucht. Dafür überprüfte die Verbraucherzentrale Berlin e. V. im Januar 2025 die bereits im Vorjahr besuchten Betriebe. Diese verteilten sich auf alle Berliner Bezirke. In jedem Bezirk wurden fünf Betriebe besucht. Darunter befanden sich überwiegend Restaurants, aber auch Imbisse und Cafés. Die Betriebe wurden willkürlich ausgewählt. Die Voraussetzung für das Angebot eines Mehrwegsystems (≥ 5 Mitarbeitende, > 80 qm) konnte im Rahmen des Marktchecks nicht exakt ermittelt werden. Daher wurde in den gastronomischen Betrieben insbesondere auf Schilder geachtet oder auf Hinweise in der Speisekarte, die auf das Mehrwegangebot oder auf das Befüllen der kundeneigenen Behältnisse aufmerksam machen sollen. Bei fehlenden Hinweisschildern wurde beim Personal nach dem Mehrwegangebot gefragt. War keine Mehrwegoption im Angebot, so wurde zusätzlich nach der Möglichkeit gefragt, ob das Essen in selbstmitgebrachte Gefäße umgefüllt werden kann. Vier der 2024 überprüften gastronomischen Betriebe waren im Januar 2025 geschlossen, sodass insgesamt 56 Betriebe zum zweiten Mal besucht wurden.

Ergebnisse

Die Ergebnisse zeigen, dass es nach wie vor Optimierungsbedarf bei der Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht gibt. Lediglich 14 der befragten Betriebe bieten eine Mehrwegalternative an. Sieben dieser Betriebe nutzen Pool-Mehrwegsysteme wie Vytal, Relevo und ReBowl. Weitere sieben Betriebe nutzen eigens etablierte Mehrwegsysteme. Im Vergleich zum Vorjahr haben vier weitere Betriebe ein eigenes Mehrwegsystem implementiert. Der Anteil der Betriebe, die einen Hinweis zum Angebot von Mehrwegboxen oder zum Befüllen kundeneigener Mehrwegboxen geben, ist somit gleichgeblieben. Nur bei 7 von 56 Betrieben gilt die Hinweispflicht als erfüllt.

Mehrwegschüssel mit unterschiedlich farbigem Inhalt zur Visualisierung der Marktcheck-Ergebnisse

 

64 % der im Januar 2025 befragten Betriebe bieten ausschließlich Einwegkunststoff-verpackungen an. Es ist mittlerweile in nahezu jedem der getesteten Betriebe möglich, ein eigenes Gefäß befüllen zu lassen, nur ein Unternehmen lehnte dies aus Gründen der Hygiene ab. Dieses Restaurant bietet jedoch Mehrwegverpackungen an, wodurch die Mehrwegangebotspflicht erfüllt wird.

Mehrwegschale mit mehrfarbigem Inhalt zur Visualisierung der Marktcheck-Ergebnisse

 

In diesem Jahr wurde neben dem Angebot von Mehrwegalternativen für Speisen auch das Mehrwegangebot für Getränke überprüft. 10 von 56 Betrieben gaben an, heiße Getränke zum Mitnehmen in Einwegkunststoffverpackungen herauszugeben, ohne dafür als Alternative ein Mehrweggefäß anzubieten.

Um Anreize für Kund*innen zu schaffen, die Mehrwegalternativen häufiger zu nutzen, sind attraktive Anschauungsmaterialien und finanzielle Vergünstigungen sinnvoll. Von den besuchten Betrieben, die Mehrwegboxen anbieten, haben nur zwei ein Anschauungsbeispiel auf der Theke ausgestellt. Keiner der getesteten Betriebe bietet das Essen in Mehrweg- oder mitgebrachten Gefäßen zu einem vergünstigten Preis an oder bietet einen zusätzlichen Anreiz (Stempelkarte o. ä.) für die Wahl der Mehrwegvariante an. Nur ein Betrieb gab an, größere Portionen zum gleichen Preis auszugeben, wenn der eigene Mehrwegbehälter mitgebracht wird, um das Mitbringen eigener Gefäße zu fördern. Über die Mehrwegangebotspflicht waren knapp 58 % der Betriebe noch immer nicht eindeutig informiert. Erwähnenswert ist außerdem, dass zwei der befragten Betriebe Hartschalenverpackungen als Mehrwegverpackung angeboten haben, welche jedoch in kein Rückgabesystem integriert sind. Hierbei ist es möglich, dass die Mehrwegverpackungen nach einmaliger Verwendung entsorgt werden und somit ressourcenintensives Verpackungsmaterial im Müll landet. Zwei andere Betriebe gaben an, ein Mehrwegsystem wieder abgeschafft zu haben, weil die Rückgabemöglichkeit im Restaurant zu hochfrequentierten Tageszeiten personelle Ressourcen erfordert hat, die nicht zur Verfügung standen.

Fazit & Forderungen

Das Gesetz zur Mehrwegangebotspflicht gilt seit mehr als zwei Jahren. Viele gastronomische Betriebe setzen die Regelungen jedoch praktisch noch immer nicht um. Es ist nicht nachvollziehbar, warum sich die Situation innerhalb von zwei Jahren nicht verbessert hat. Die Betriebe müssen ihren gesetzlichen Pflichten und ihrer Verantwortung im Sinne des Umweltschutzes nachkommen. Dazu gehört, dass Mehrwegsysteme eingeführt und gut sichtbare Hinweise im Sinne des Gesetzes angebracht werden, um Verbraucher*innen über die Möglichkeit von Speisen und Getränken in Mehrwegverpackungen zu informieren. Mehr Aufklärung der Betriebe durch zuständige Behörden – etwa unter Verwendung von Leitfäden, wie sie bereits vom Umweltbundesamt existieren – ist dabei essenziell. Um sicherzustellen, dass Verbraucher*innen flächendeckend die Wahl zwischen Einweg- und Mehrwegverpackungen haben, sind regelmäßige Kontrollen unerlässlich. Die zuständigen Behörden müssen endlich klare Zuständigkeiten festlegen und Verstöße konsequent ahnden. Nur durch strikte Maßnahmen kann das Gesetz seine Wirkung entfalten und das Müllaufkommen nachhaltig reduziert werden.

Im Sammelband „Precycling – Perspektiven auf die Vermeidung von Verpackungsabfällen“ (Link) der Technischen Universität Berlin (erschienen im November 2024) wird das Thema Mehrwegangebotspflicht ausführlich in einem Beitrag der Verbraucherzentrale Berlin beleuchtet. In dem Artikel „Mehrweg to go – das “neue Normal“? Was braucht es, um Verbraucher*innen den Umstieg auf Mehrwegverpackungen für Take-away-Speisen zu erleichtern?“ gehen die Autorinnen konkret auf Maßnahmen ein und stellen den aktuellen Stand der Dinge ausführlich dar (https://doi.org/10.1515/9783839472996-013). 

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