Mengenangaben bei Mineralstoffen können verwirren

Stand:
Unterschiedliche Mineralstoffverbindungen liefern unterschiedliche Mengen des jeweiligen Mineralstoffs. Warum sind die Mengenangaben auf Nahrungsergänzungsmitteln dann bei allen gleich?
Magensium Mineralstoff

Das Wichtigste in Kürze:Sprechblase"Aufs Wissen kommt es an"

  • Die Mengenangaben auf Nahrungsergänzungsmitteln beziehen sich immer auf die enthaltene Menge eines Mineralstoffs, unabhängig davon, um welche Verbindung (welches Salz) es sich handelt.
  • So können diese Angaben problemlos mit den Referenzwerten der Deutschen Gesellschaft für Ernährung und den Höchstmengenempfehlungen des Bundesinstituts für Risikobewertung verglichen werden.
Off

Für Mineralstoffe wie Magnesium, Calcium, Eisen, Jod oder Selen sind in Nahrungsergänzungsmitteln EU-weit verschiedene Verbindungen (Salze) gesetzlich zugelassen. Dabei ist die sogenannte Molekülmasse oder Formelmasse der einzelnen Salze unterschiedlich. So enthält Magnesiumoxid mehr Magnesium pro Gramm als zum Beispiel Magnesium-Malat.

Das wäre für Nicht-Chemiker:innen aber viel zu kompliziert. Die auf Nahrungsergänzungsmitteln angegebenen Mengen, z.B. "250 mg Magnesium" berücksichtigen das deshalb schon. Die Angabe auf der Verpackung bezieht sich also auf die tatsächlich enthaltene Menge eines Mineralstoffs.

So können Sie die verschiedenen Magnesium-Produkte gut miteinander vergleichen.

Sowohl die Zufuhrempfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung als auch die Höchstmengen-Empfehlungen des Bundesinstituts für Risikobewertung beziehen sich auf die tatsächliche Menge an verfügbaren Mineralstoffen (und auch Vitaminen). Diese müssen im Produkt auch bis zum Erreichen des Mindesthaltbarkeitsdatums enthalten sein.

Ratgeber-Tipps

Ab jetzt finanziell unabhängig
Frauen sind durchschnittlich weniger vermögend als Männer. Ihr Verdienst ist – häufig wegen Teilzeitarbeit – geringer.…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt deshalb gegen die Sparkasse. Am 26. Februar 2025 urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht. Um höhere Nachzahlungen für die Betroffenen zu erwirken, geht der vzbv nun vor den Bundesgerichtshof (BGH).
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.