Nach Gebrauch zurück: Rückgabepflicht für Batterien und Akkus

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Per Gesetz gilt: Sie müssen alle leeren Batterien und Akkus zurückgeben. Der Hausmüll ist tabu. Das sollten Sie bei der Entsorgung von Batterien beachten.
Diverse rostige Batterien

Das Wichtigste in Kürze:

  • Altbatterien und Akkus dürfen Sie nicht über den Restmüll entsorgen, sondern Sie sind verpflichtet, sie separaten Sammlungen zuzuführen.
  • Die neue EU-Batterieverordnung soll für einen nachhaltigeren Umgang mit Batterien in der EU sorgen.
  • Lesen Sie hier, wie Sie verschiedene Arten von Batterien richtig entsorgen und was Sie sonst beachten sollten.
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Immer mehr Geräte benötigen die mobilen Energiespender. In Deutschland ist der Verbrauch an Gerätebatterien 2022 mit 63.133 Tonnen annähernd gleich geblieben. 2021 wurden 63.210 Tonnen verkauft. Wie hoch der gestiegene Bedarf ist, wird jedoch deutlich, wenn man sich die Steigerung der letzten 10 Jahre anschaut. Im Vergleich von 2022 zu 2012 hat der Verbrauch um circa 49 Prozent zugenommen. Das heißt auch, mehr ausgediente Akkus und Batterien fallen als Abfall an. Damit diese nicht achtlos in der Mülltonne landen, ist der Handel zur kostenlosen Rücknahme verpflichtet: Egal ob Autobatterie, Blockbatterie, Knopf- oder Rundzelle - die oberste Nutzerpflicht heißt "nach Gebrauch zurück".

Neue EU-Batterieverordnung

Mit großer Mehrheit hat das EU-Parlament im März 2022 die Ratsposition zur neuen EU-Batterieverordnung verabschiedet, die die bisherige EU-Batterie-Richtlinie von 2006 ersetzen soll. Die neue EU-Batterieverordnung soll EU-weit für einen nachhaltigeren Umgang mit Batterien sorgen. Zu den wichtigsten Neuerungen gehören:

  • Höhere Anforderungen an Nachhaltigkeit, Leistungsfähigkeit und Kennzeichnung der Batterien.
  • Zwingender Einsatz einer bestimmten Mindestmenge von recyceltem Blei, Kobalt, Lithium und Nickel in neuen Batterien.
  • Anstieg der Sammelquoten auf 73 % (bis 2030) bei Gerätebatterien

Derzeit wird noch über Details verhandelt. Die finale Verabschiedung und das Inkrafttreten werden kurzfristig erwartet.

Sammelquote in Deutschland verfehlt

Jedes EU-Land verfügt über seine eigene Batterie-Gesetzgebung. In Deutschland wurde das hierzulande gültige Batteriegesetz 2021 novelliert. Eine wichtige Änderung ist, dass ab 2021 neue Sammelquoten für Altbatterien gelten. Es müssen 50 % (vorher 45 %) der in Verkehr gebrachten Batterien und Akkus zurückgenommen werden. Diese Menge wurde nach den vorliegenden Berichten für 2022 erreicht, die Quote lag bei 51 Prozent. Leider werden noch immer zu viele Altbatterien (rund 49 %) nicht recycelt oder unsachgerecht entsorgt.

So sollten Sie Batterien entsorgen

Laut Batteriegesetz dürfen Verbraucher:innen Altbatterien nicht über den Restmüll entsorgen, sondern sind verpflichtet, ausgediente Batterien und Akkus separaten Sammlungen – wie sie im Handel angeboten werden - zuzuführen. Beim Kauf müssen die Geschäfte Sie durch entsprechende Hinweise über Ihre Rückgabepflicht informieren. Wir haben zusätzlich folgende Tipps für die  richtige Entsorgung von Batterien und Akkus zusammengestellt.

  • Alle leeren Batterien und Akkus müssen zurückgegeben werden. Dies gilt unabhängig von Kennzeichnungen und Aufschriften. Der Hausmüll ist für die schadstoffhaltigen Energiespender tabu!
  • Knopfzelle, Akku und  Alkali-Mangen-Batterien und alle anderen Gerätebatterien aller Marken können kostenlos im Handel zurückgegeben werden - auch dann, wenn keine neuen Energiezellen gekauft werden. Händler müssen jedoch nur die Typen zurücknehmen, die sie auch im Sortiment führen oder geführt haben. Das heißt, Geschäfte, die zum Beispiel keine Knopfzellen führen, müssen diese ausgedienten Energiespender auch nicht zurücknehmen.
  • In einigen Kommunen bieten auch die Entsorger Sammelboxen an, in die die alten Energieträger entsorgt werden können.
  • Kleinere Geräte mit eingebauten Batterien oder Akkus - wie etwa Armbanduhren - werden von den kommunalen Sammelstellen für Elektro-Altgeräte und Händlern kostenlos zurück genommen.

Lithium-Batterien

Immer beliebter werden Lithium-Batterien. Die Lithium-Ionen-Akkus machten 2022 in Deutschland circa 27 Prozent aller verkauften Batterien und Akkus aus, hinzukommen noch die nicht aufladbare Lithiumbatterien mit gut 3 Prozent Anteil am Gesamtbatteriemarkt. Bei beiden Batteriearten sind große Wachstumsraten zu verzeichnen. Zur sicheren Handhabung dieser Batterien sollten Sie folgende Tipps unbedingt beachten:

  • Kleben Sie die Pole bei Lagerung und vor der Entsorgung ab, damit keine Kurzschlüsse entstehen.
  • Setzen Sie Lithium-Batterien bzw. Geräte mit Lithium-Batterien keinesfalls großer Hitze aus und achten Sie darauf, dass sie nicht mit Wasser in Berührung kommen.
  • Verwenden Sie keine defekten Lithium-Batterien.

Batterien mit Blei, Cadmium und Quecksilber

Einige ältere Batterien und Akkus enthalten besonders viele Schadstoffe: In ihnen können noch größere Mengen Cadmium und Quecksilber stecken, die inzwischen verboten sind. Gerade für diese Batterien gilt, dass sie – wie natürlich auch alle anderen Batterien und Akkus - auf keinen Fall achtlos in den Restmüll geworfen werden dürfen, sondern entsorgen Sie diese im Handel in den separaten Sammelboxen.

  • Achtung: Selbst die mit "0% Hg (für Quecksilber), 0% Cd (für Cadmium)" gekennzeichneten Batterien sind keineswegs schadstofffrei. In ihnen können ätzende, wasser- oder umweltgefährdende Stoffe wie beispielsweise Kalilauge oder Schwefelsäure stecken.
  • Für einige Zink-Kohle-Batterien wird zum Beispiel mit dem Aufdruck "0% Quecksilber und Cadmium" geworben; allerdings enthalten sie das Schwermetall Blei. Erkennbar ist dies an der Abkürzung "Pb", die man jedoch nur bei genauem Hinsehen findet, da dieser Hinweis auf der Rückseite der Verpackung steht.

Autobatterien

Auch Starterbatterien aus dem Auto können Sie kostenlos zurückgeben. Allerdings kann ein Pfand fällig werden, das Sie aber zurückbekommen.

  • Wird beim Kauf einer neuen Batterie keine alte abgegeben, muss der Händler 7,50 Euro Pfand verlangen - und darf das Geld erst wieder auszahlen, wenn die ausgediente Autobatterie abgeliefert wird.
  • Diese Vorgabe gilt auch für den Internethandel. Also auch beim Online-Kauf wird ein Pfand erhoben, das erstattet wird, wenn Sie die alte Batterie ordnungsgemäß zurückgeben.
  • Geben Sie die alte Autobatterie nicht beim Internethändler ab, sondern bei einem stationären Händler vor Ort, dann ist dieser Händler verpflichtet, die Rücknahme - ohne Erstattung des Pfands - schriftlich oder elektronisch zu bestätigen. Mit diesem Nachweis, der aber nicht älter als zwei Wochen sein darf, sollten sich die Kunden das Pfand sofort vom Online-Handel zurückerstatten lassen.

Akkus für Elektrofahrräder oder Scooter

Akkus von Elektrofahrrädern oder auch Scootern gelten als Industriebatterien und können überall dort zurückgegeben werden, wo sie gekauft wurden

Die beste Wahl: Produkte, die ohne Batterien und Akkus auskommen

Es geht aber auch umweltfreundlicher: Solarbetriebene Brief- oder Personenwaagen oder Taschenrechner reduzieren die Batteriemengen. Achten Sie beim Einkauf auf Produkte mit dem Umweltzeichen "Blauer Engel".

Und es gibt Produkte, die ganz ohne Batterien auskommen, zum Beispiel Automatikarmbanduhren oder mechanisches Spielzeug.

Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.