Vorsicht bei Smart Toys: Die Risiken von vernetztem Spielzeug

Stand:
Immer häufiger benötigen Puppen, Kuscheltiere oder Roboter eine Internetverbindung. Die sogenannten "Smart Toys" können dann zum Beispiel mit dem Kind kommunizieren. Bei Sicherheitslücken besteht aber auch das Risiko, dass das Spielzeug zum Spionage-Tool wird. Das sollten Sie vor dem Kauf beachten.
Smart Toys

Das Wichtigste in Kürze:

  • Hersteller locken vermehrt mit sogenannten "Smart Toys", die mit dem Internet verbunden sind.
  • Vernetztes Spielzeug kann von Dritten für Lauschangriffe missbraucht werden. Durch Sicherheitslücken in der Bluetooth-Verbindung können Fremde teils sogar Kontakt zum Kind aufnehmen.
  • Werden bei Spielzeugherstellern Daten gestohlen, können schon Kinder zu Opfern von Identitätsdiebstählen werden.
On

Was sind Smart Toys?

Immer häufiger benötigen Puppen, Kuscheltiere oder Roboter eine Internetverbindung. Man spricht dann von sogenannten "Smart Toys". Per App können dann Zusatzfunktionen verwendet oder das Spielzeug per Sprachbefehl gesteuert werden. Einige Smart Toys können mit Spracherkennung und eingebauten Lautsprechern sogar mit dem Kind kommunizieren.

Wenn Spielzeuge intelligent auf Fragen der Kinder antworten, kann dies den Lernprozess der Kinder unterstützen und sie auf den Umgang mit smarten Geräten in der Zukunft vorbereiten. Um interagieren zu können, benötigen die Spielzeuge aber Sensoren, Kameras oder Mikrofone, anhand derer sie die Umgebung wahrnehmen. Dadurch können Sicherheitslücken entstehen, die teils schwere Folgen haben könnten.

Wie das Spielzeug Daten verarbeitet, hängt vor allem auch davon ab, ob das Spielzeug lokal betrieben wird oder für die Funktionalität mit dem Internet verbunden sein muss. 

  • Nicht-vernetztes Spielzeug
    Bei Spielzeug, das die Daten lokal verarbeitet, finden alle Prozesse innerhalb des Spielzeugs selbst statt. Es könnte zwar sein, dass für Software-Updates ab und zu eine Verbindung aufgebaut wird, die Spielzeuge sind aber auch ohne Internetverbindung voll funktionsfähig. In der Regel führen nicht-vernetzte Smart Toys eine Reihe an vorprogrammierten Reaktionen aus, die durch bestimmte Aktionen – etwa einen vorgegebenen Sprachbefehl – ausgelöst werden.
  • Vernetztes Spielzeug
    Vernetztes Spielzeug baut bei der Verwendung eine Bluetooth- oder Internet-Verbindung auf. In der Regel bieten die Hersteller eine App an über die das Spielzeug zusätzlich gesteuert werden kann. Ein Beispiel dafür sind Kuscheltiere, die über einen Lautsprecher verfügen und über eine App eingesprochene Nachrichten abspielen können.

Tipp: Werfen Sie vor dem Kauf einen Blick in die Datenschutzbestimmungen des Herstellers, um zu erfahren, wie und welche Daten dieser verarbeitet.

Podcast: Das Wichtigste zum Nachhören

In dieser Folge Genau Genommen spricht Dorian Lötzer mit Jennifer Kaiser (Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz) über die Risiken von Spionagespielzeug und wie man sie am besten minimiert.

Der Podcast ist im Rahmen eines vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz geförderten Projekts entstanden.

Logo des BMUV

 

Smart Toys: Risiken für die Privatsphäre

Vernetzte Smart Toys können besonders gefährlich werden. Denn über die Verbindung zum Internet oder zu anderen Geräten sind Sicherheitslücken möglich. Dadurch kann das Spielzeug zum Spion im Kinderzimmer werden. Im schlimmsten Fall können die Sicherheitslücken sogar dazu führen, dass Fremde Kontakt zum Kind aufnehmen.

1. Risiko: Ungesicherte Bluetooth-Verbindung

Nicht ausreichend gesicherte Bluetooth-Verbindungen bergen ein großes Risiko. Unsicher ist eine Verbindung in der Regel dann, wenn Sie kein Passwort benötigen. Ist das Spielzeug mit einem Lautsprecher und Mikrofon ausgestattet, kann so theoretisch jeder Smartphone-Besitzer in Reichweite auf das Spielzeug zugreifen, das Kind belauschen oder sogar mit ihm sprechen.
Ob die Bluetooth-Verbindung oder andere Funkschnittstellen ausreichend gesichert sind, ist beim Kauf des Spielzeugs oft nicht erkennbar.

2. Risiko: Identitätsdiebstahl

In der Vergangenheit wurden außerdem bereits Datendiebstähle bei Spielzeugherstellern bekannt. Sind die Daten auf Hersteller-Servern nicht ausreichend gesichert, können so bereits Kinder Opfer von Identitätsdiebstählen werden. Gestohlene Identitäten können zum Beispiel für Bestellungen oder Chats unter falschem Namen missbraucht werden.

3. Risiko: Profilbildung und personalisierte Werbung

Wer ein vernetztes Spielzeug nutzt, muss meist Angaben über das Kind und sich selbst machen, etwa bei der Registrierung. Hinzu können beim Spielen noch mehr Daten wie Gesprächsaufzeichnungen oder Fotos kommen. Hersteller oder Dritte können diese Daten zur Profilbildung und darüber hinaus für zielgerichtete Werbung nutzen.
Besonders bedenklich: Im Spiel könnten Kinder intime Wünsche, Träume und Fantasien offenbaren, die aufgezeichnet und weitergegeben werden könnten.

Was ist bei Smart Toys erlaubt?

Auch für Smart Toys gelten natürlich die Datenschutzgesetze. Das heißt:

  • Wenn ein Smart Toy Bild- oder Audiodateien an den Hersteller weitergeben kann, muss der Hersteller darüber im Voraus informieren und Nutzer:innen die Möglichkeit bieten diese Funktion zu steuern – also auch abschalten zu können.
  • Smart Toys, die heimlich Gespräche mithören oder Personen beobachten können, sind verboten.

Auskünfte darüber, ob ein bestimmtes Smart Toy verboten ist, erteilt die Bundesnetzagentur.

Kauf und Nutzung von Smart Toys: Worauf sollte ich achten?

Es ist möglich, mit Smart Toys zu spielen, ohne Risiken einzugehen. Doch mehrheitlich ist es so: Wer vernetztes Spielzeug benutzt, muss sich darüber im Klaren sein, dass damit Gefahren verbunden sein können und man die Kontrolle über die eigenen Daten in vielen Fällen abgibt.

Überprüfen Sie deswegen vor dem Kauf von Smart Toys genau,

  • welche Funktionen das Spielzeug hat,
  • ob eine ständige Verbindung ins Internet besteht und
  • ob Mikrofone alles aufzeichnen, was in der Nähe des Spielzeugs gesprochen wird,
  • ob Ihre Daten nur lokal verarbeitet werden oder ob sie an den Hersteller oder Dritte weitergeleitet werden. Dies können Sie in der Datenschutzerklärung nachlesen.

Im Zweifelsfall raten die Verbraucherzentralen, auf den Kauf zu verzichten.

Sollten Sie sich für den Kauf eines Smart Toys entschieden haben, beachten Sie für die Nutzung folgende Hinweise:

  • Geben Sie nie leichtfertig persönliche Daten oder Daten Ihres Kindes weiter, sondern beschränken Sie die Datenweitergabe auf das zur Nutzung erforderliche Minimum.
  • Bevorzugen Sie Smart Toys, die nicht mit einem externen Server verbunden sind, sondern die Daten lokal verarbeiten.
  • Schalten Sie das Smart Toy aus, wenn Ihr Kind nicht damit spielt.

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…
Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

Healy: Vorsicht vor falschen Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen haben sich in den letzten Monaten die Beschwerden über das Produkt "Healy" gehäuft, weil selbstständige „Healy“-Vertriebspartner:innen behaupten, das Produkt würde etwa bei Multipler Sklerose, Depressionen, ADHS oder Hauterkrankungen helfen. Diese Heilsversprechen sind nicht haltbar.
Foto einer Frau, die auf einem Sofa sitzt und bestürzt in ein geöffnetes Paket schaut.

Shoppen auf Online-Marktplätzen: Verbraucher:innen erwarten sichere Produkte

Die Mehrheit der Verbraucher:innen erwartet, dass die Produkte auf Online-Marktplätzen sicher und gesetzkonform sind – und sehen die Plattformbetreiber in der Verantwortung. Das zeigt eine Befragung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Aktuell sind Plattformen nicht in der Pflicht, Produktsicherheit zu gewährleisten.
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding-Unternehmen: Letzte Chance für Verbraucher:innen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Noch bis zum 31. Dezember 2024 können Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.