Lebensmittel mit Regionalangaben – Leere Worthülse oder Einkaufshilfe?

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Verbraucherinnen und Verbraucher achten beim Einkauf verstärkt auf nachhaltige Lebensmittel. Dabei ist regionale Erzeugung ein wichtiges Entscheidungsmerkmal und verspricht Frische und kurze Transportwege. Doch Begriffe wie "regional" oder "aus der Region" sind rechtlich nicht geschützt.

Verbraucherinnen und Verbraucher achten beim Einkauf verstärkt auf nachhaltige Lebensmittel. Dabei ist regionale Erzeugung ein wichtiges Entscheidungsmerkmal und verspricht Frische und kurze Transportwege. Doch Begriffe wie "regional" oder "aus der Region" sind rechtlich nicht geschützt.

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Ob regionale Herstellerangaben eine echte Einkaufhilfe oder eher Verwirrspiel sind, wollten die Verbraucherzentralen in einem bundesweiten Marktcheck bei 121 Produkten in Supermärkten, Discountern und Bioläden wissen.

Regionalwerbung erfolgt oft unspezifisch und schwer nachvollziehbar - oder ist im schlimmsten Fall sogar irreführend, so ein wesentliches Ergebnis der Untersuchung.

So fanden die Verbraucherschützer beispielsweise Wurst mit der Angabe "aus maximal 30 Kilometer Umkreis", die aber in einem 130 Kilometer entfernten Fleischwerk hergestellt wird, die Herkunft der Rohstoffe bleibt unklar. Manchmal ist lediglich der Firmensitz oder die Rezeptur regional, während die Zutaten deutlich weiter reisen mussten. Teilweise sind mehrere Bundesländer, beispielsweise Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg, zu einer Region zusammengefasst. Doch solche Großregionen erfüllen die Erwartungen der meisten Konsumenten an ein regionales Produkt nicht, wenn die Orte der Produktion und des Verpackens weit auseinander liegen.

Das blau-weiße Regionalfenster auf der Verpackung, einem freiwilligen Kennzeichnungsfeld mit einheitlichen Vorgaben, bietet hingegen eine gute Orientierung beim Einkauf. "Das Regionalfenster gibt transparent und verbindlich Auskunft über Region, Ort der Verarbeitung, Anteil der verwendeten regionalen Zutaten sowie die Kontrollstelle", so Roland Scharathow von der Verbraucherzentrale Berlin. "Ein genauer Blick aufs Etikett ist dennoch nötig, denn Produkte mit Regionalfenster können deutschlandweit vermarktet werden."

Aus Sicht der Verbraucherzentralen reichen die bisherigen gesetzlichen Regelungen nicht aus, um einen transparenten Einkauf regionaler Produkte zu ermöglichen und Verbraucherinnen und Verbraucher vor irreführender Werbung zu schützen. "Anbieter und Lebensmittelhandel müssen falsche, nicht überprüfbare und unklare Regionalangaben ohne nachvollziehbare Kriterien unbedingt unterlassen", so Roland Scharathow. Die Verbraucherzentralen erwarten hier bessere gesetzliche Vorgaben auf europäischer und nationaler Ebene ebenso wie neutrale Kontrollen und Sanktionen, um der unseriösen Werbeflut einen Riegel vorzuschieben. Ein erster Schritt wäre es, wenn Werbung mit Regionalität Produkten vorbehalten wäre, die mittels Regionalfenster klar über Region, Herkunft der Zutaten und Verarbeitungsort informieren. Gerade diesem stehen aber die gegenwärtigen gesetzlichen Rahmenbedingungen entgegen.

Diese Information ist im Rahmen eines vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft geförderten Ernährungsprojekts entstanden.

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