Wenn du auf Zahlungsaufforderungen oder Inkassoschreiben nicht reagiert hast, kann es passieren, dass dir per Post in einem gelben Umschlag ein Mahnbescheid zugestellt wird. Das ist ein gerichtliches Schreiben, das der Gläubiger einem Schuldner mit einer Postzustellungsurkunde zustellen lässt, um eine nicht erfüllte Forderung gegen diesen geltend zu machen. Er ist die Voraussetzung für einen späteren Vollstreckungsbescheid, mit dem eine Geldforderung per Gerichtsvollzieher beigetrieben werden kann.
Beim Mahnverfahren handelt es sich um ein vereinfachtes Gerichtsverfahren, das häufig dann eingeleitet wird, wenn eine Forderung unstreitig ist. Bei streitigen Forderungen dagegen wird in der Regel ein Klageverfahren eingeleitet.
Wichtig: Gerichte prüfen nicht vorab, ob die erhobenen Forderungen berechtigt sind. Der Antragsteller fügt dem Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids keine Beweise (Rechnungen, Verträge etc.) bei.
Es ist also für die Gerichte gar nicht klar, ob du demjenigen, der Geld von dir fordert, tatsächlich Geld schuldest. Deshalb musst du unbedingt auf den Mahnbescheid reagieren.
Wenn du einen Mahnbescheid erhalten hast, solltest du schnell, aber besonnen reagieren.
Es gibt grundsätzlich drei Möglichkeiten, wie du dich verhalten kannst.
1. Die Forderung ist berechtigt. Dann solltest du schnell bezahlen.
Bitte überlege, ob du vielleicht eine Zahlungsaufforderung ignoriert oder aus Versehen eine Rechnung vergessen hast zu bezahlen. In diesem Fall bezahle die Forderung, um eine Zwangsvollstreckung und weitere Kosten zu vermeiden. Der Fall ist dann erledigt.
Wir empfehlen dir, die im Mahnbescheid neben der Forderung gegebenenfalls berechneten zusätzlichen Inkassokosten zu prüfen. Du kannst sie mit dem Inkasso-Check der Verbraucherzentralen prüfen. Falls einzelne Kosten zu hoch sind, kannst du nur zu diesem Teil Widerspruch einlegen.
2. Die Forderung ist nicht berechtigt. Dann solltest du Widerspruch einlegen.
Wenn die Forderung unberechtigt ist, musst du unbedingt innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung des Mahnbescheids Widerspruch einlegen. Das Widerspruchsformular bekommst du mit dem Mahnbescheid. Du kannst der gesamten Forderung oder nur einem Teil widersprechen. Hast du keinen Vertrag mit dem Gläubiger abgeschlossen oder die Rechnung bereits bezahlt, raten wir dir, gegen die gesamte Forderung Widerspruch einzulegen. Geht es nur um die Höhe der Hauptforderung oder um die Inkassokosten, lege Widerspruch nur zu diesem Teil ein.
Tipp: Versende den Widerspruch per Einwurf-Einschreiben! Wenn du Hilfe brauchst oder nicht weißt, welche Kosten angemessen sind, wende dich an deine Verbraucherzentrale.
Wenn der Gläubiger danach seine Forderung nicht weiterverfolgt, ist der Fall abgeschlossen. Wenn er jedoch trotz Einlegung des Widerspruchs seine Forderung durchsetzen möchte, wird der Fall vor Gericht im normalen Verfahren (sog. ordentlichen oder streitigen Verfahren) entschieden. Du erhältst einen weiteren Brief vom Gericht, in dem du darüber informiert wirst.
3. Du ignorierst den Mahnbescheid. Was passiert dann?
Wenn du nach Erhalt des Mahnbescheids nichts unternimmst, dann erlässt das Gericht auf Antrag des Gläubigers einen Vollstreckungsbescheid.
Spätestens, wenn du diesen Vollstreckungsbescheid bekommen hast, solltest du unbedingt handeln. Denn das ist die letzte Chance, um zu reagieren und die Zwangsvollstreckung zu verhindern. Denn mit dem Vollstreckungsbescheid kann der Gläubiger, dem du Geld schuldest, Antrag auf Zwangsvollstreckung stellen, im Rahmen derer zum Beispiel dein Arbeitseinkommen oder private Gegenstände gepfändet werden können. Wenn du aber Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einlegst, dann wird der Fall vor Gericht entschieden.
Wie ist der Ablauf des weiteren gerichtlichen Verfahrens?
Wenn du einen Widerspruch gegen den Mahnbescheid oder einen Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid eingelegt hast und der Gläubiger seine Forderung weiterin durchsetzten will, wird der Fall vor Gericht im normalen Prozessverfahren entschieden. Du musst dich dann verteidigen und Beweise vorlegen, dass die Forderung unberechtigt ist.
Wichtig: Wenn du verlierst, trägst du die Verfahrens- und Anwaltskosten.
Tipp: Vielleicht kannst du Prozesskostenhilfe bei Gericht beantragen. Diese finanzielle Unterstützung wird bewilligt, wenn deine Chancen auf Erfolg vor Gericht gut stehen oder du die Kosten der Prozessführung entweder überhaupt nicht oder nur zum Teil aufbringen könntest.
Wer einen Mahnbescheid vom Gericht im Briefkasten findet, muss unbedingt handeln. Mit einer einfachen Infografik erläutern wir, wie ein Mahnverfahren funktioniert und was du tun kannst, wenn du einen Mahnbescheid erhältst — von der Prüfung, ob er überhaupt gerechtfertigt ist, über den Widerspruch oder Teilwiderspruch der Forderung bis hin zur Zahlung.