- Wohngeld kann Pflegeheimbewohner*innen finanziell entlasten
- Bei Bezug bestimmter anderer Leistungen besteht kein Anspruch
- Wohngeld muss beantragt werden
Die Pflegeheimkosten steigen stetig. Wohngeld als Zuschuss kann ein geeigneter Ausweg für Pflegeheimbewohner*innen sein.
Um angemessenes Wohnen zu ermöglichen, gibt es für Mieter*innen von Wohnraum unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss vom Staat in Form von Wohngeld. Diese finanzielle Unterstützung wird unter anderem gezahlt, wenn Mieter*innen die Kosten nicht aus eigenen Mitteln tragen können. Die Wohngeld-Regelung gilt auch für Pflegebedürftige in der stationären Pflege. Eine wichtige Rolle bei der Beantragung kann auch das Vorliegen einer Schwerbehinderung spielen.
Bei Berechnung des Wohngelds im Pflegeheim wird der Höchstbetrag berücksichtigt
Pflegeheimbewohner*innen können vom Wohngeld profitieren, wenn sie nicht nur vorübergehend in einem Heim leben. Die Miethöhe im Pflegeheim wird im Heimvertrag nicht als einzelne Kostenposition angegeben. Vielmehr verbirgt sie sich hinter einem Teil der Unterkunfts- und der Investitionskosten. In Berlin werden im Pflegeheim bei der Berechnung des Wohngelds nicht die tatsächlichen Wohnkosten ermittelt, sondern es wird der Höchstbetrag für eine Person angesetzt, der zurzeit in Berlin bei 478 € im Monat liegt.
Kein Wohngeld bei Bezug bestimmter anderer Leistungen
Für das Wohngeld gelten bestimmte Voraussetzungen und Vermögensgrenzen. Personen, die bereits andere Sozialleistungen beziehen, wie beispielsweise die Hilfe zur Pflege, haben keinen Wohngeldanspruch. Die Höhe des Anspruchs hängt im Wesentlichen von der Höhe des Einkommens beziehungsweise Vermögens ab.
Wohngeld nur auf Antrag
„Da das Wohngeld nur auf Antrag gewährt wird, sollten die Antragstellung und Beratung im zuständigen Bürger- oder Wohnungsamt zeitnah erfolgen“, rät Oleh Vovk, Leiter im Projekt „Pflegerechtsberatung“ bei der Verbraucherzentrale Berlin.
Zuschusserhöhung und Erweiterung des Personenkreises geplant
Vor dem Hintergrund der steigenden Energiepreise plant die Bundesregierung eine Gesetzes-Änderung, kurz als „WohngeldPlus-Gesetz“ bekannt. Es sollen der Personenkreis der Anspruchsberechtigten erweitert und die Höhe des Zuschusses deutlich angehoben werden. Hier bleibt aber zuerst abzuwarten, was tatsächlich im Gesetz festgeschrieben wird.
Weitere Informationen
Die Pflegerechtsberatung berät Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu vertragsrechtlichen Fragen in der Pflege persönlich, telefonisch (030 214 85-260 ) oder per E-Mail unter pflegerecht@vz-bln.de. Zum Thema Wohngeld für Pflegebedürftige beraten die Bürger- und Wohnungsämter.