Marie Vaubel, Projektkoordinatorin Energie von der Verbraucherzentrale Berlin, erklärt: „Die Neuregelung ist wichtig, damit die Stromnetze nicht überbelastet werden. Und damit die Wartezeiten beim Anschluss von neuen Anlagen wie Wärmepumpen endlich kürzer werden. Die neuen Einsparmöglichkeiten kommen den Verbraucher*innen natürlich auch entgegen.“
Überlastungsschutz
Um eine Überlastung zu verhindern, müssen örtliche Verteilnetzbetreiber in der Lage sein, im Notfall aus der Ferne den Stromverbrauch von Anlagen mit hohem Verbrauch zu dimmen. Dafür müssen die Geräte mit Smart Metern, also intelligenten Messsystemen, ausgestattet sein. Außerdem bedarf es einer Steuerbox, auf die der Netzbetreiber zugreifen kann. Die Ausstattung mit der notwendigen Technik wird beim Netz- oder Messstellenbetreiber beauftragt. Damit ist das Großgerät eine „steuerbare Verbrauchseinrichtung“, wie es im Gesetzestext heißt.
Gesetzesänderung
Die Bundesnetzagentur hat neue rechtliche Regelungen eingeführt, um neue private Großgeräte schnell ins Stromnetz zu integrieren und Überlastung zu verhindern. Sie sieht vor, dass örtliche Verteilnetzbetreiber im Notfall die Anlagen aus der Ferne auf minimal 4,2 Kilowatt dimmen können. Schon bei bisherigen Wärmepumpen oder Nachtspeicherheizungen durfte der Netzbetreiber die Stromzufuhr zeitweise unterbrechen. Neu ist, dass die Stromzufuhr nur noch reduziert, aber nicht mehr unterbrochen werden darf. Die Neuregelung gilt zunächst nur für Geräte mit mehr als 4,2 Kilowatt elektrischer Leistung und mit Inbetriebnahme nach dem 1. Januar 2024.
Wenige Einschränkungen zu erwarten
Es ist davon auszugehen, dass das Fernsteuern der Netzbetreiber nur selten und temporär erfolgt. Viele Haushalte werden keine Einschränkungen bemerken. Eine Mindestleistung von 4,2 Kilowatt bleibt ohnehin stets verfügbar: Wärmepumpen können so bei niedrigerer Leistung weiter betrieben und Elektroautos in aller Regel in zwei Stunden für etwa 50 Kilometer Strecke nachgeladen werden. Der normale Haushaltsstrom kann nicht gedimmt werden.
Verzögerungsfreier Netzanschluss
Die Bundesnetzagentur hat dabei auch geregelt, dass Netzbetreiber den Anschluss von Wärmepumpen oder privaten Ladeeinrichtungen für Elektroautos nicht mehr mit Verweis auf mögliche lokale Überlastungen ablehnen oder verzögern dürfen.
Niedrigere Kosten
Außerdem müssen Verbraucher*innen weniger Netzentgelte bezahlen. Die Reduzierung erfolgt pauschal oder prozentual als verringerter Strompreis. Ab April 2025 kann in Kombination mit der pauschalen Reduzierung des Netzentgelts ein zeitvariables Netzentgelt gewählt werden. Haushalte können freiwillig auch ältere Wärmepumpen oder Kfz-Ladestationen (Wallboxen) bei ihrem lokalen Netzbetreiber als steuerbare Verbrauchseinrichtungen anmelden und so das geringere Netzentgelt beanspruchen. „Haushalten mit mehreren steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, z. B. Wärmepumpe und Wallbox oder mit Eigenerzeugung von Strom aus einer Photovoltaikanlage empfiehlt die Verbraucherzentrale Berlin ein Heim-Energiemanagementsystem, das Verbrauch, Speicherung und Erzeugung im Haus überwacht und steuert,“ rät Vaubel.
Bei Fragen zur Nutzung erneuerbarer Energien in Privathaushalten hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale mit ihrem umfangreichen Angebot weiter. Die Beratung findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt. Unsere Fachleute informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder bundesweit kostenfrei unter 0800 – 809 802 400 und in unseren Vorträgen. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.