Verbraucherin sagt nein – PVZ stellt Rechnung

Pressemitteilung vom
Eine Verbraucherin lehnte nachweislich mehrfach ab, als ihr am Telefon ein kostenpflichtiges Zeitschriftenabo angeboten wurde. Dennoch bekam sie von der Pressevertriebszentrale (PVZ) anschließend eine Rechnung.
Mann am Telefon guckt gestresst

Als sich die Verbraucherzentrale Berlin einschaltete, bekam sie Zugang zu einer Aufzeichnung des Telefonats, die eigentlich das Zustandekommen des Vertrags belegen sollte, tatsächlich jedoch das Gegenteil beweist. Hier finden Sie ein Protokoll des Telefonats.

Off

Josephine Frindte, Rechtsberaterin der Verbraucherzentrale Berlin, erklärt: „Ein Vertrag, von dem nur der eine Vertragspartner weiß, ist kein Vertrag, zumindest kein rechtsgültiger. Zahlen Sie nicht, wenn Sie nichts von einem Vertrag wissen und keine Vertragsunterlagen zugeschickt bekommen haben. Lassen Sie sich rechtlich beraten, wenn Anbieter auf Vertragserfüllung beharren oder Ihren Widerruf oder Ihre Kündigung ablehnen.“

Bei Anruf Vertrag

Die Verbraucherin hatte am 1. November 2023 einen Anruf erhalten. Die Callcenter-Agentin glich zunächst die Daten ab, um ihr dann die Vertragsbedingungen vorzulesen. Wie das Callcenter an die Daten gekommen ist, ist unklar. Wie das Protokoll zeigt, unterbricht die Verbraucherin die Callcenter-Agentin im Verkaufsgespräch immer wieder, um darauf hinzuweisen, dass sie mit einem kostenpflichtigen Abo nicht einverstanden ist. Die Anruferin ignoriert das, fragt auch an keiner Stelle nach dem Einverständnis der Verbraucherin und fordert sie stattdessen sogar auf, abzuwarten, bis sie alles vorgelesen habe – anschließend beendet sie das Gespräch. Die Verbraucherin berichtet, sie habe keine Auftragsbestätigung und keine Widerrufsbelehrung erhalten. Das habe sie jedoch nicht gewundert, da sie nach dem Telefonat davon ausgehen konnte, für sechs Wochen eine kostenfreie TV-Zeitschrift zu erhalten.

Rechnung von der PVZ

Mitte Februar erhielt die Verbraucherin eine Rechnung der PVZ über 79,20 EURO für die ersten sechs Monate eines zwölfmonatigen Zeitschriftenabonnements. Die PVZ verwaltet Zeitschriften-Abos im Auftrag ihrer Vertriebspartner und versendet Rechnungen. Erst damit wurde der Verbraucherin bewusst, dass man für das am Telefon als kostenfrei vereinbarte Zeitschriftenabonnement Geld von ihr forderte. Sie widersprach der Rechnung. Die PVZ vertrat jedoch weiter den Standpunkt, der Vertrag sei wirksam am Telefon zustande gekommen und sandte ihr die angeblich bereits versandte Auftragsbestätigung mit den Einwahldaten zur Gesprächsaufzeichnung des Telefonats zu. Da die PVZ anhand der Gesprächsaufzeichnung selbst hätte erkennen können, dass der Vertrag über ein kostenpflichtiges Zeitschriftenabonnement keinesfalls wirksam zustande kam, hätte spätestens hier Schluss sein müssen. Stattdessen forderte die PVZ weiterhin die Kosten für einen zwölfmonatigen Vertrag. Erst als sich die Verbraucherzentrale Berlin einschaltete, stellte die PVZ die Forderungen ein. 

Rasanter Anstieg der Beschwerden

Allgemein steigen die Beschwerdezahlen wegen Abofallen bei der Verbraucherzentrale Berlin gerade deutlich an. Schon im Jahr 2023 waren sie knapp doppelt so hoch wie 2022. Von Januar bis Juli 2024 haben sich nun die Beschwerden gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr noch einmal mehr als verdoppelt. Bei allen dieser Beschwerden wurden die Rechnungen von der PVZ gestellt.

Die Verbraucherzentrale Berlin rät

  • Lassen Sie sich am Telefon auf keine Verkaufsgespräche ein, vor allem nicht mit unbekannten Anbietern
  • Wenn Sie online Daten eingeben, stellen Sie vorher durch eingehende Recherche sicher, dass es sich um seriöse Anbieter handelt
  • Zahlen Sie nicht, wenn Sie keinen Vertrag abgeschlossen haben
  • Wenn Sie nicht ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht aufgeklärt wurden, verlängert sich das Widerrufsrecht um 12 Monate
  • Hilfsweise sollte zusätzlich zum Widerruf die ordentliche Kündigung erklärt werden, sodass der Vertrag spätestens zum nächstmöglichen Zeitpunkt endet
  • Einen Musterbrief finden Sie hier
  • Wenn Anbieter Ihren Widerruf oder Ihre Kündigung nicht anerkennen, lassen Sie sich rechtlich beraten
     
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt deshalb gegen die Sparkasse. Am 26. Februar 2025 urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht. Um höhere Nachzahlungen für die Betroffenen zu erwirken, geht der vzbv nun vor den Bundesgerichtshof (BGH).
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.