Smart Surfer – Fit im digitalen Alltag

Stand:
Wer nicht schon mit digitalen Medien aufgewachsen ist, tut sich im Umgang damit oft schwerer als die jüngere Generation.
Seniorin und Enkelin sitzen am Tisch und benutzen gemeinsam ein Smartphone

Mit dem Bildungsmodul „Smart Surfer – Fit im digitalen Alltag“ können sich Menschen der Generation 50 plus in neun Modulen nach und nach zu den Themen Kommunikation, Unterhaltung, Datensicherheit, Verbraucherschutz aber auch Ethik im Internet schlau machen.

Off

Das Bildungsprojekt „Smart Surfer – Fit im digitalen Alltag“ hat die Aufgabe, Menschen der Altersgruppe 50+ auf dem Weg ins digitale Zeitalter zu begleiten. Im Rahmen des Projektes erwerben Verbraucher*innen der Altersgruppe 50+ digitale Kompetenzen, um sich souverän und sicher in der digitalen Welt bewegen zu können.

Mithilfe von zielgruppengerechten Lerninhalten können Verbraucher*innen gut informiert digitale Angebote wahrnehmen und Risiken erkennen. In neun Lernmodulen werden Verbraucherthemen der digitalen Welt abgedeckt. Sie umfassen unter anderem die Themen Kommunikation, Unterhaltung, Datensicherheit, Verbraucherschutz aber auch Ethik im Internet.

Der Projektansatz von „Smart Surfer“ besteht außerdem darin, Multiplikator*innen mit Online-Schulungen medienpädagogisch weiterzubilden, damit sie die Lernmodulinhalte an Verbraucher*innen weitergeben können.

Unsere Module

 

Gefördert durch:

Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung

 

 

 

 

 

Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt deshalb gegen die Sparkasse. Am 26. Februar 2025 urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht. Um höhere Nachzahlungen für die Betroffenen zu erwirken, geht der vzbv nun vor den Bundesgerichtshof (BGH).
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.