Verbraucherzentrale Berlin FAQ

Häufige Fragen
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Warum zur Verbraucherzentrale Berlin?

Die Verbraucherzentrale ist seit über 60 Jahren Ihr erster Ansprechpartner für umfassende Verbraucherinformation und Beratung. Wir verschaffen Ihnen einen Überblick in unübersichtlichen Märkten und Durchblick im komplexen Verbraucherrecht. Da wir eine öffentlich finanzierte, gemeinnützige Organisation sind, können wir Sie unabhängig und neutral beraten.

Wie finanziert sich die Verbraucherzentrale?

Wir finanzieren uns aus öffentlichen Zuwendungen, Eigeneinnahmen, Mitgliedsbeiträgen, Spenden, Projektmitteln sowie dem Verkauf unserer Ratgeber und werden aufgrund eines Beschlusses des Abgeordnetenhauses Berlin institutionell vom Berliner Senat gefördert. Die genauen Zahlen veröffentlichen wir in unseren Tätigkeitsberichten.

Verbraucherzentrale und Stiftung Warentest – was ist eigentlich der Unterschied?

Die Verbraucherzentrale und die Stiftung Warentest haben klar voneinander getrennte Arbeitsbereiche und Aufgaben. Die Verbraucherzentrale berät und informiert die Verbraucher zu ihrem konkreten Problem. Die Mitarbeiter der Verbraucherzentrale bearbeiten mehr als 50.000 Anfragen jährlich und leisten Basisarbeit in den Bereichen Recht und Reklamation, Ernährung, Energie, Versicherungen, Kredite, Schulden oder Altersvorsorge, Bauen und Patientenrechte.

Die Stiftung Warentest Stiftung testet Produkte und Dienstleistungen durch vergleichende Untersuchungen in Deutschland und auf dem europäischen Markt. Sie informiert die Verbraucher neutral und allgemeinverständlich durch die Zeitschriften "test", "FINANZtest" und Sonderpublikationen. Ausführliche Dienstleistungs- und Produkttests können sie in den Beratungsstellen einsehen und kaufen oder erhalten Sie online bei der Stiftung Warentest.

Zu welchen Themen berät die Verbraucherzentrale?

Wir beraten zu:

  • Altersvorsorge und langfristiger Geldanlage
  • Versicherungen
  • Reiserecht
  • Baufinanzierung
  • Energie
  • Ernährung
  • Telekommunikationsverträge
  • Verbraucherrecht
  • Urheberrecht


Eine Übersicht über unser breit gefächertes Ratgeberprogramm finden Sie auf unserer Beratungsseite.

Ist die Beratung auch wirklich unabhängig?

Die Verbraucherzentrale Berlin ist ein überparteilicher und unabhängiger, gemeinnütziger Verein. Mit ihrer Arbeit verfolgt sie keine kommerziellen Interessen und berät daher ausschließlich im Interesse des Verbrauchers

Warum kostet die Beratung Geld?

Auch wenn die öffentlichen Zuwendungen für die Verbraucherzentrale Berlin in den letzten Jahren gestiegen sind, muss die Verbraucherzentrale einen immer größer werdenden Teil der benötigten Mittel selbst erwirtschaften. Die Beratungsentgelte decken dabei meist nur einen Teil der entstehenden Kosten.

Was sind die Kernaufgaben der Verbraucherzentrale?

Wir

  1. beraten Sie unabhängig und individuell
  2. verschaffen Ihnen einen Überblick bei Produkten und Dienstleistungen
  3. informieren Medien und Öffentlichkeit über wichtige Verbraucherthemen
  4. führen Aktionen, Projekte und Ausstellungen zu interessanten Verbraucherthemen durch
  5. verfolgen Rechtsverstöße durch Abmahnung und Klagen
  6. vertreten Verbraucherinteressen auf politisch-parlamentarischer Ebene
Was haben die Verbraucherzentralen für die Verbraucher erreicht?

Die Verbraucherzentrale Berlin ist seit über 60 Jahren für die Verbraucher tätig und hat in dieser Zeit viele Bürgerinnen und Bürgern erfolgreich beraten, sondern darüber hinaus durch ihre Interessenvertretung auch für die Allgemeinheit eine Reihe von Erfolgen erzielt.

Die Verbraucherzentralen haben als einzige Organisationen in Deutschland das Recht zur außergerichtlichen Rechtsberatung. Das heißt, sie dürfen im Rahmen ihres Aufgabengebietes neben Rechtsanwälten Bürgerinnen und Bürger außergerichtlich beraten und vertreten. Andere Verbände dürfen nur gegenüber ihren Mitgliedern rechtsberatend tätig werden. Diese Vorrangstellung ist zweifellos als Anerkennung des Gesetzgebers gegenüber der Arbeit der Verbraucherzentralen zu werten.

Außerdem haben die Verbraucherzentralen die sogenannte Verbandsklagebefugnis. Sie dürfen Verstöße gegen das Recht zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Gesetz) und gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) abmahnen beziehungsweise dagegen gerichtlich vorgehen.

Die Erfolge unserer Arbeit kommen Verbrauchern in vielen Bereichen zugute. Regelmäßig mahnen wir Unternehmen ab, die durch unzulässiges Verhalten Verbraucherrechte beschneiden. U.a. haben wir erfolgreich gegen überhöhte Mahnpauschalen oder lästige Postwurfwerbung geklagt. Im Finanzbereich haben wir erfolgreich einige Crowdinvesting-Plattformen abgemahnt, die nur unzureichend auf Verlustrisiken hingewiesen haben. Und auch lokal arbeiten wir aktiv an mehr Transparenz für Verbraucher und prüfen Marktsituationen. Im Bereich Lebensmittel und Ernährung fanden wir durch einen Marktcheck in Berlin heraus, dass Süßigkeiten in Weihnachtsverpackung bis zu 226% teurer sind als Produkte in normaler Verpackung.

In Marktchecks zu sogenannten IGeL-Leistungen (Individuelle Gesundheitsleistungen) haben wir die Zusatzleistungen von Berliner Frauenarztpraxen im Internet und zum kostenlosen Hautkrebsscreening in berlin untersucht. Die Ergebnisse finden Sie hier.

Wie leicht Energiesparen sein kann, können Sie in einem von 13 Energiestützpunkten erfahren. Durch dieses großflächige Netz ist es möglich, dass sich jeder Berliner direkt in seinem Kiez von einem Energieexperten individuell beraten lassen kann. Zum Weltverbrauchertag 2015 konnten Energiefragen online an Experten und politische Entscheider gestellt werden. Das daraus entstandene Online-Bürger-Dialogforum bietet zahlreiche Antworten in den Bereichen Energiepolitik, Energiespartipps, Strompreise, Energierecht und Anbieterwechsel.

Die Bedarfe besonderer Zielgruppen kommen wir mit Aufklärungsprojekten nach. Mit dem Projekt "Migranten und Verbraucherschutz in digitalen Märkten" informieren wir Verbraucher mit türkischen und russischen Wurzeln über Verbraucherrechte sowie über Beratungsangebote in digitalen Märkten. In zwei Marktchecks deckten wir Marktverstöße von Ethnomobilfunkunternehmen auf, die mit Intransparenz und Kostenfallen Kunden in die Irre führen.

Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale?

Die Verbraucherzentrale ist nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz zur Rechtsberatung und außergerichtlichen Rechtsbesorgung legitimiert. Sie gibt zunächst Hilfe zur Selbsthilfe und greift erst dann rechtsbesorgend und rechtsverfolgend ein, wenn der Einzelne sich allein nicht durchsetzen kann. Am Anfang steht aber immer erst die Prüfung des Sachverhalts und der Rechtslage durch die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale. Auch verschiedene alternative Handlungswege werden bedacht. Darüber hinaus hat die Verbraucherzentrale die Befugnis, gegen unlauteren Wettbewerb und unzulässige Geschäftsbedingungen vorzugehen, soweit Verbraucher direkt davon betroffen sind.

Wie kann ich die Verbraucherzentrale Berlin unterstützen?

Die Verbraucherzentrale Berlin e. V. ist ein gemeinnütziger Verein, der mit Aktionen, Marktchecks und Öffentlichkeitsarbeit die Interessen von Verbraucherinnen und Verbrauchern vertritt.

Durch Abmahnungen und Verbandsklagen gehen wir gegen unseriöse Unternehmen vor. In Gremien und Netzwerken vertreten wir Verbraucherinteressen und beraten Multiplikatoren und Politiker.

Durch Preisvergleiche und Marktchecks informieren wir die Öffentlichkeit über faire Produkte und vertreiben Ratgeber zu allen verbraucherrelevanten Themen. Bei Veranstaltungen, Vorträgen und Workshops klären wir über Verbraucherrechte auf und stellen Musterbriefe zur Rechtsdurchsetzung zur Verfügung.

Unsere Arbeit kommt allen Verbrauchern zugute, auch Ihnen.

Damit wir weiterhin anbieter- und parteiunabhängig arbeiten können, benötigen wir Ihre Unterstützung. Bitte helfen Sie uns mit Ihrer Spende. Alle Informationen dazu finden Sie hier.

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.
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Die niederländische Behörde für Lebensmittel- und Verbrauchsgütersicherheit hatte im Februar den Verkauf von Lastenrädern der Marke Babboe gestoppt. Da bei einigen Modellen Sicherheitsmängel vorlagen, die zum Teil in Rahmenbrüchen endeten, muss sich der Lastenfahrrad-Hersteller nun mit strafrechtlichen Ermittlungen auseinander setzen.
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Kassenleistung als IGeL verkauft: Zwischenauswertung Verbraucheraufruf

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