Behandlungsscheine für die Kosten stellen die Kommunen aus
Geflüchtete aus der Ukraine können sich in Deutschland registrieren lassen. Sie können dann von der Kommune Behandlungsscheine erhalten, wenn eine medizinische Versorgung notwendig ist.
Geflüchtete mit Krankenbehandlungsschein sind sowohl von der Zuzahlung als auch von etwaigen Mehrkosten befreit. Die zuständigen Ämter der Kommunen stellen diese Behandlungsscheine aus, mit denen die Menschen einen Arzt oder eine Ärztin aufsuchen können.
Was ist, wenn man sich bislang nicht registriert hat und ein medizinischer Notfall eintritt?
Auch wenn Sie bisher noch nicht in Deutschland angemeldet haben, haben Sie Anspruch auf medizinische Hilfe im Notfall. Bei einem medizinischen Notfall gehen Sie ins nächste Krankenhaus oder rufen Sie einen Krankenwagen.
Es gibt in Deutschland auch Organisation, die Menschen ohne Krankenversicherung anonym ärztlich behandeln. Die Hilfe bei diesen Organisationen ist kostenlos.
Auf der Website gesundheit-ein-menschenrecht.de können Sie nach einer solchen Organisation in Ihrer Nähe suchen. Außerdem können Sie auch auf der Website der Malteser und der Medibüros nach anonymer ärztlicher Hilfe in Ihrer Nähe suchen.
Vereinfachtes Verfahren in vielen Bundesländern
Neben der Ausgabe von Behandlungsscheinen durch die Kommunen gibt es ein einfacheres Verfahren, wenn eine entsprechende Vereinbarung zwischen den jeweiligen Bundesländern und den gesetzlichen Krankenkassen getroffen wurde. Hier können Geflüchtete eine elektronische Gesundheitskarte (eGK ) mit besonderer Statuskennzeichnung anstelle der Behandlungsscheine der Kommunen erhalten.
Solche Vereinbarungen zur Umsetzung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) bestehen nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) aktuell in:
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Schleswig-Holstein
- Thüringen