Bist Du in Deutschland angekommen und kannst Du nicht entscheiden, welcher Handytarif für Dich am besten passt. Wir erklären Unterschiede zwischen dem Laufzeitvertrag und dem Prepaid-Tarif und weisen auf mögliche Nachteile/Risiken hin.
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Giulia Cappello
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Laufzeitvertrag
In Deutschland laufen viele Handyverträge mit Mobilfunkbetreibern über mindestens zwei Jahre. Bevor man sich darauf einlässt, muss man sich also bewusst sein, dass man eine lange vertragliche Verpflichtung eingeht und das monatliche Entgelt 24 Monate lang zahlen muss. Eine Kündigung eines Laufzeitvertrags ist in der Regel erst nach Ablauf von 24 Monaten möglich. Dabei muss die Kündigungsfrist unbedingt eingehalten werden, die nicht länger als drei Monate sein darf. Wird diese Frist verpasst, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann monatlich gekündigt werden.
Teilweise werden auch Laufzeitverträge angeboten, die jeden Monat gekündigt werden können und somit für den Nutzer flexibler sind. Allerdings liegt der monatliche Grundpreis bei diesem Tarifmodell auch etwas höher. Hier findest du die wichtigsten Tipps dazu, wie und wann ein Vertrag gekündigt werden kann.
Bei Laufzeitverträgen erhältst Du von Deinem Anbieter einmal im Monat eine Rechnung, mit der die Grundgebühr sowie die nutzungsabhängigen angefallenen Entgelte abgerechnet werden. Du zahlst also erst im Nachhinein.
Die auf dem Markt angebotenen Tarife enthalten in der Regel Allnet- bzw. Daten-Flatrates. Auslandsoptionen können hinzugebucht werden, wobei man genau darauf achten sollte, welche Länder von dem Tarif erfasst sind. Daten-Flatrates enthalten bei Laufzeitverträgen meistens ein vorgegebenes Datenvolumen.
Bei manchen Mobilfunkverträgen wird ein Tarif zusammen mit einem Smartphone angeboten. Das Smartphone wird dann über den Mobilfunkvertrag finanziert. Monatlich muss dann sowohl der Preis für den Tarif als auch die monatliche Rate für das Smartphone gezahlt werden. Dadurch können die monatlichen Kosten schnell bei 40 Euro oder mehr liegen. Daneben wird meist eine zusätzliche Anzahlung für das Smartphone fällig.
Prepaid
Eine Alternative zu den Laufzeitverträgen stellen Prepaid-Tarife ohne lange Vertragsbindung dar. Beim Prepaid-Tarif muss zunächst Geld auf ein Guthabenkonto einbezahlt werden, welches dann abtelefoniert werden kann. Du zahlst also im Voraus und lädst dein Guthaben auf, bevor Du dann damit Dienste nutzt. Ist das Guthaben verbraucht, können keine weiteren Anrufe mehr getätigt werden, bis eine Aufladung erfolgt ist. Insofern hat man bei diesem Modell die beste Kostenkontrolle, wobei man dazu keine automatische Aufladung des Guthabens aktivieren sollte. Der Vorteil bei dieser Variante liegt auch darin, dass Prepaid-Tarife kurzfristig (meist monatlich) gekündigt und die Tarife beim gleichen Betreiber flexibel geändert werden können. Bei den meisten Prepaid-Tarifen ist eine Allnet- bzw. Daten-Flatrate buchbar, was zu empfehlen ist.
Günstig ins Ausland: WLAN
WLAN-Netzwerke werden an vielen öffentlichen Orten angeboten. Man hat auch die Möglichkeit, über das Internet zu telefonieren. Ist man mit einem WLAN-Netzwerk verbunden, entstehen dafür in der Regel keine weiteren Kosten. Hat man also regelmäßigen Zugang zum WLAN, kann dies die günstigste Variante sein, denn man nutzt seinen Mobilfunkvertrag gar nicht für Auslandsgespräche, sondern ausschließlich Apps bzw. "Voice Over IP", so dass keine laufenden Gesprächskosten verursacht werden. Allerdings wird Voice Over IP in einigen Tarifen ausgeschlossen, was beim Vertragsschluss zu beachten ist.
Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG
Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet
Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.