Bist Du in Deutschland angekommen und kannst Du nicht entscheiden, welcher Handytarif für Dich am besten passt. Wir erklären Unterschiede zwischen dem Laufzeitvertrag und dem Prepaid-Tarif und weisen auf mögliche Nachteile/Risiken hin.
Foto:
Giulia Cappello
On
Laufzeitvertrag
In Deutschland laufen viele Handyverträge mit Mobilfunkbetreibern über mindestens zwei Jahre. Bevor man sich darauf einlässt, muss man sich also bewusst sein, dass man eine lange vertragliche Verpflichtung eingeht und das monatliche Entgelt 24 Monate lang zahlen muss. Eine Kündigung eines Laufzeitvertrags ist in der Regel erst nach Ablauf von 24 Monaten möglich. Dabei muss die Kündigungsfrist unbedingt eingehalten werden, die nicht länger als drei Monate sein darf. Wird diese Frist verpasst, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann monatlich gekündigt werden.
Teilweise werden auch Laufzeitverträge angeboten, die jeden Monat gekündigt werden können und somit für den Nutzer flexibler sind. Allerdings liegt der monatliche Grundpreis bei diesem Tarifmodell auch etwas höher. Hier findest du die wichtigsten Tipps dazu, wie und wann ein Vertrag gekündigt werden kann.
Bei Laufzeitverträgen erhältst Du von Deinem Anbieter einmal im Monat eine Rechnung, mit der die Grundgebühr sowie die nutzungsabhängigen angefallenen Entgelte abgerechnet werden. Du zahlst also erst im Nachhinein.
Die auf dem Markt angebotenen Tarife enthalten in der Regel Allnet- bzw. Daten-Flatrates. Auslandsoptionen können hinzugebucht werden, wobei man genau darauf achten sollte, welche Länder von dem Tarif erfasst sind. Daten-Flatrates enthalten bei Laufzeitverträgen meistens ein vorgegebenes Datenvolumen.
Bei manchen Mobilfunkverträgen wird ein Tarif zusammen mit einem Smartphone angeboten. Das Smartphone wird dann über den Mobilfunkvertrag finanziert. Monatlich muss dann sowohl der Preis für den Tarif als auch die monatliche Rate für das Smartphone gezahlt werden. Dadurch können die monatlichen Kosten schnell bei 40 Euro oder mehr liegen. Daneben wird meist eine zusätzliche Anzahlung für das Smartphone fällig.
Prepaid
Eine Alternative zu den Laufzeitverträgen stellen Prepaid-Tarife ohne lange Vertragsbindung dar. Beim Prepaid-Tarif muss zunächst Geld auf ein Guthabenkonto einbezahlt werden, welches dann abtelefoniert werden kann. Du zahlst also im Voraus und lädst dein Guthaben auf, bevor Du dann damit Dienste nutzt. Ist das Guthaben verbraucht, können keine weiteren Anrufe mehr getätigt werden, bis eine Aufladung erfolgt ist. Insofern hat man bei diesem Modell die beste Kostenkontrolle, wobei man dazu keine automatische Aufladung des Guthabens aktivieren sollte. Der Vorteil bei dieser Variante liegt auch darin, dass Prepaid-Tarife kurzfristig (meist monatlich) gekündigt und die Tarife beim gleichen Betreiber flexibel geändert werden können. Bei den meisten Prepaid-Tarifen ist eine Allnet- bzw. Daten-Flatrate buchbar, was zu empfehlen ist.
Günstig ins Ausland: WLAN
WLAN-Netzwerke werden an vielen öffentlichen Orten angeboten. Man hat auch die Möglichkeit, über das Internet zu telefonieren. Ist man mit einem WLAN-Netzwerk verbunden, entstehen dafür in der Regel keine weiteren Kosten. Hat man also regelmäßigen Zugang zum WLAN, kann dies die günstigste Variante sein, denn man nutzt seinen Mobilfunkvertrag gar nicht für Auslandsgespräche, sondern ausschließlich Apps bzw. "Voice Over IP", so dass keine laufenden Gesprächskosten verursacht werden. Allerdings wird Voice Over IP in einigen Tarifen ausgeschlossen, was beim Vertragsschluss zu beachten ist.
Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten
"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug
Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.
Viele Verbraucher:innen haben Preiserhöhungen für ihre Strom-, Gas- und Fernwärmeverträge oder die Kündigung erhalten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Verbraucherzentralen klagen gegen mehrere Unternehmen wegen rechtswidrigen Verhaltens.