Das Wichtigste in Kürze:
- Wenn Sie in einem Land der EU sind und Ihre Mailbox anrufen, darf das nicht mehr kosten als so ein Anruf in Deutschland.
- Befinden Sie sich aber außerhalb der EU, und Ihre Mailbox nimmt Anrufe für Sie an, wenn Sie besetzt oder nicht erreichbar sind, kann das für Sie gleich doppelt teuer werden.
- Befinden Sie sich außerhalb der EU, so ist es meistens günstiger, die Mailbox sofort alle Anrufe annehmen zu lassen oder ganz abzuschalten.
Bei Anrufen, die zur Mailbox geleitet werden, zahlen Anrufer:innen aus Deutschland lediglich die Kosten bis zur Grenze, für die Verbindung ins Ausland und die Weiterleitung auf die Mailbox beim heimischen Mobilfunkanbieter muss derjenige aufkommen, der angerufen wird. Veränderungen an der eingestellten Rufumleitung können Sie jederzeit vornehmen, sie sollten aber bestenfalls schon in Deutschland erfolgen. Die gute Nachricht vorweg: Sollten Sie sich innerhalb der EU aufhalten, so gilt „Roam like at home“, das heißt im Grundsatz: Es gelten die Kosten, die auch in Deutschland für Sie gelten würden. Ist der Abruf der Mailbox für Sie innerhalb Deutschlands kostenlos, so ist er also auch beispielsweise während der Urlaubsreise auf Mallorca kostenlos.
Die Details:
Bedingte Rufumleitung zur Mailbox
Von einer bedingten Umleitung (bei besetzt, Nichterreichbarkeit oder Nichtannahme) raten die Verbraucherzentralen ab, wenn Sie im Ausland sind. Dabei werden die Gespräche nämlich zunächst auf Ihre Kosten ins Ausland weitergeleitet und von dort – ebenfalls zum teuren Roamingpreis – wieder zurück nach Deutschland. Sie zahlen also gleich zwei Mal.
Beispiel:
Ein Freund in Deutschland ruft Sie auf ihrer deutschen Handynummer an, während Sie sich in Zürich (also außerhalb der EU in der Schweiz) aufhalten. Weil Sie gerade im Zürichsee baden und nicht ans Telefon gehen können, geht nach vier Mal Klingeln die Mailbox ran, auf die der Anrufer eine Nachricht hinterlässt.
Der Anrufer kann natürlich nicht wissen, dass Sie sich nicht in Deutschland aufhalten. Deshalb zahlt er auch nur den Tarif für innerdeutsche Gespräche.
In diesem Beispiel tragen Sie also unter Umständen die Telefonkosten für das eingehende Gespräch in die Schweiz und zusätzlich die Gebühren nach Deutschland zurück auf die Mailbox.
Absolute Rufumleitung zur Mailbox
Kostengünstiger als die bedingte ist die absolute Rufumleitung. Sie setzt aber voraus, dass Sie selbst nicht unmittelbar erreichbar sein müssen. Bei der absoluten Rufumleitung werden die Gespräche erst gar nicht ins Ausland weitergeleitet, sondern landen schon in Deutschland direkt auf der Mailbox. Insofern entstehen für Sie als Angerufener keine Kosten, der Anrufer selbst zahlt nur diejenigen Kosten, die ihm für ein innerdeutsches Gespräch entstehen.
SMS werden übrigens auch bei der "absoluten Rufumleitung" ins Ausland weitergeleitet. Für den reinen SMS-Empfang im Ausland entstehen Ihnen keine Kosten.
Abschalten der Mailbox
Die Rufumleitung zur Mailbox können Sie in der Regel auch abschalten. Dann kann Sie der Anrufer nur anrufen, wenn Sie auch im Netz eingebucht sind. Er kann Ihnen also keine Mailboxnachricht hinterlassen. Sie bezahlen aber nur die Telefonate, die Sie unmittelbar als Angerufener annehmen.
Abhören der Mailbox aus dem Ausland
Ist Ihre Mailbox aktiviert, so können Sie sie von Zeit zu Zeit aus dem Ausland Ihre Mailbox abhören, damit Sie eventuelle wichtige Mailboxmitteilungen nicht verpassen.
Auch hier ist es wieder wichtig, zwischen Aufenthalten innerhalb und außerhalb der EU zu unterscheiden.
Die EU-Roaming-Verordnung regelt, dass der Empfang und das Abhören von Mailbox-Nachrichten aus Ländern der EU ohne zusätzliche Kosten möglich sein müssen. Sie zahlen also auch im EU-Ausland nur das, was Sie für Mailbox-Abfragen innerhalb Deutschlands zahlen ("roam like at home").
Für das Abhören der Mailbox außerhalb der EU fallen in der Regel International-Roaming-Entgelte an. Umgehen können Sie diese Kosten möglicherweise mit WLAN-Call (auch WiFi-Call genannt). Diese Funktion müssen Ihr Telefon und Ihr Anbieter unterstützen. Fragen Sie Ihren Mobilfunkanbieter nach den Kosten dafür.
Während das Abhören der Mailbox innerhalb Deutschlands völlig unproblematisch über die Kurzwahlnummer des Netzbetreibers funktioniert, muss beim Abhören aus dem Ausland die vollständige Rufnummer mit Auslandsvorwahl gewählt werden und eine Geheimnummer eingegeben werden. Wenn Sie unsicher sind, klären Sie das Mailbox-Verfahren vor der Reise mit Ihrem Netzbetreiber und richten gegebenenfalls eine neue Geheimnummer ein.