Telefonieren und surfen auf Schiffen

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Mit dem Mobiltelefon oder Tablet auf Kreuzfahrt - wir beantworten häufige Fragen zu Netzen und Kosten.
Eine Frau nutzt ihr Smartphone auf einem Kreuzfahrtschiff

Das Wichtigste in Kürze:

  • Häufig können Sie an Bord von Schiffen über ein Mobilfunknetz via Satellit telefonieren. Achtung: Es können enorme Kosten entstehen.
  • Seit dem 1. Juli 2022 erhalten Sie eine SMS. Darin befinden sich die Informationen, dass Ihr Telefon mit einem satellitenverbundenen Netzwerk verbunden ist sowie die geltenden Preise.
  • Ein Kostenairbag gibt es nun auch bei nicht-terrestrischen Verbindungen auf Schiffen und in Flugzeugen.
  • Informieren Sie sich trotzdem vor einer Schiffsreise beim Reiseanbieter und in den Reiseunterlagen über die Nutzung von Mobilfunk und WLAN an Bord.
  • Deaktivieren Sie vor einer Schiffsreise und vor einem Aufenthalt in Hafennähe vorsichtshalber die automatische Netzwahl in den Einstellungen Ihres Mobilfunkgeräts.
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Kann ich auf dem Meer mit meinem inländischen Vertrag telefonieren?

Die Mobilfunknetze, die Sie an Land nutzen, decken die Meeresgebiete nicht ab. Ihre Reichweite ist landgestützt, das heißt terrestrisch. Auf hoher See können Ihre Telekommunikationsverbindungen daher nicht über die terrestrischen Mobilfunknetze hergestellt werden.

Meistens ist an Bord von Schiffen (etwa Kreuzfahrtschiffen und Fähren) aber dennoch ein Mobilfunknetz verfügbar. Dieses Netz wird über Satellitentechnik ermöglicht.

Die Schiffe werden dafür mit sogenannten GSM-Basisstationen ausgestattet (Global System for Mobile Communications: Standard für volldigitale Mobilfunknetze). Per Satellit sind diese mit der Basisstation eines Mobilfunkanbieters an Land verbunden. Dadurch ist es möglich, dass Sie auch auf hoher See über Handy oder Smartphone telefonieren, SMS-Nachrichten versenden und empfangen oder im Internet surfen können.

Damit Sie Ihre mobilen Endgeräte überhaupt auf Schiffen einsetzen können, muss ‒ wegen der späteren Abrechnung ‒ Ihr Netzbetreiber zu Hause ein Roaming-Abkommen mit dem jeweiligen Satellitennetzbetreiber fürs Schiffsnetz abgeschlossen haben. Nach diesem Abkommen richten sich die speziellen Preise für die sogenannten maritimen Services.

Erkundigen Sie sich vor Antritt einer Seereise beim Reiseanbieter oder der Reederei, welcher Satellitennetzbetreiber das jeweilige Schiff versorgt. Außerdem sollten Sie sich die detaillierten Preise für Satellitenverbindungen des eigenen Mobilfunkanbieters notieren.

Gelten die EU-Roaming-Verordnung und Roaming-Angebote auf Schiffen?

Nein. Jedoch werden Verbraucher:innen per SMS über Roaming-Aufschläge für die Nutzung von Roaming-Diensten in sogenannten nicht-terrestrischen Netzen informiert.

Solche Netze werden in der Regel für Mobilfunkverbindungen an Bord von Flugzeugen und Schiffen genutzt. Sie werden nicht von den Roaming-Vorschriften erfasst. Roaming in derartigen Netzen verursacht oft zusätzliche Kosten. Bei Flug- und Schiffsreisen kann es vorkommen, dass sich Mobiltelefone unbeabsichtigt in ein nicht-terrestrisches Netz einbuchen.

Betreiber sollten Kund:innen auch Werkzeuge anbieten, um zusätzliche Kosten zu vermeiden. Ein Beispiel ist das Blockieren von nicht-terrestrischen Netzen. Außerdem sollen Roaming-Dienste automatisch unterbrochen werden, wenn Verbraucher:innen Gesamtkosten von 59,50 Euro oder eine andere zuvor festgelegte Obergrenze erreichen, um weitere Gebühren zu vermeiden. Dies gilt auch für das Roaming außerhalb der Union.

Warnung vor hohen Roaming-Kosten: Was für Pflichten haben Mobilfunkanbieter?

Die meisten Mobilfunkanbieter haben inzwischen freiwillig einen Kostendeckel für Roaming-Kosten in der EU eingeführt oder Daten-Roaming ganz gesperrt. Dennoch können Reisende überraschend hohe Rechnungen erhalten, wenn sich ihr Handy in nicht-terrestrische Netze einbucht. Das kann passieren, wenn sie sich in einem Flugzeug oder auf einem Schiff befinden.

Die neue Verordnung gewährleistet aber eine bessere Information und eine automatische Unterbrechung solcher Dienste, sobald eine Kostenschwelle von 59,50 Euro oder eine andere im Voraus festgelegte Obergrenze erreicht wird. Zudem können die Betreiber weitere Dienste wie das Blockieren des Roamings in Flugzeugen und auf Schiffen anbieten.

Welche Preise gelten für Mobilfunkverbindungen via Satellit?

Je nach Roaming-Abkommen Ihres Netzbetreibers mit dem jeweiligen Schiffsnetz-Satellitennetzbetreiber gelten ganz unterschiedliche Preise: Ein Megabyte (MB) kann bis zu 30 Euro kosten. Ein MB reicht beispielsweise um 20 E-Mails ohne Fotos zu versenden oder zu empfangen oder fünf Webseiten zu öffnen. Für Telefonate nach Deutschland werden ‒ je nach Anbieter ‒ Beträge zwischen 3 und 7 Euro pro Gesprächsminute verlangt. Teilweise kann zusätzlich auch noch eine Einwahlgebühr anfallen. 

Auch eingehende Anrufe verringern das Urlaubsgeld: Die Gesprächsminute kann zwischen 1,50 und 7 Euro kosten. Da ist der Versand einer SMS mit Kosten zwischen 40 Cent bis 1,50 Euro noch vergleichsweise günstig.

Gibt es auf See WLAN?

Ob Ihnen an Bord ein schiffseigenes WLAN (Wireless Local Area Network) zur Verfügung steht, hängt vom jeweiligen Schiff ab. Je nach Ausstattung können Sie WLAN in den öffentlichen Bereichen und manchmal sogar in Ihrer Kabine nutzen. Über die genauen Konditionen der Internetnutzung an Bord können Sie sich an der Rezeption informieren.

Teilweise bieten Kreuzfahrtunternehmen eigene Internetpakete an ‒ auch zur Einwahl ins Schiffs-WLAN mit Ihrem eigenen Gerät. Diese Internetpakete können Sie meist bereits vor der Reise online über die Internetseite des Schiffs-Unternehmens buchen. Die Internetpakete gibt es beispielweise zu einem Preis von 25 Euro mit einem Inklusiv-Datenvolumen von 250 MB oder zu einem Betrag von 39 Euro mit 500 MB Datenvolumen inklusive.

Teilweise werden auch spezielle Tages- oder Wochen-Pakete für die Nutzung Sozialer Netzwerke angeboten; oder es gibt einen Tarif eigens nur zum Abrufen (Schnell-Check) der E-Mails. Diese Pakete sind in der Regel mit Preisen zwischen 4 und 19 Euro oder einer genauen Abrechnung auf die Minute günstiger. Zudem können Sie damit einen wesentlich besseren Überblick über die eigenen Verbindungskosten behalten.

Um aber auch hier böse Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie sich vor dem Kauf eines solchen Pakets nach den genauen Modalitäten erkundigen ‒ zum Beispiel ob die Verbindung bei aufgebrauchtem Guthaben automatisch getrennt wird und ob es möglich ist, im Anschluss weitere Pakete zu buchen.

Abgerechnet wird für die WLAN-Nutzung per Kredit- oder Bankkarte, nicht per Mobilfunkrechnung.

Grundsätzlich gilt bei öffentlichen WLAN-Netzen (natürlich auch bei der Nutzung von öffentlichen Internet-Terminals): Ihre persönlichen Daten sind bei ungesicherten Verbindungen nicht sicher. Vermeiden Sie deswegen Kreditkarten- und Bankzahlungen via WLAN an Board. Löschen Sie zudem Ihren Browserverlauf und speichern Sie keine Zugangspasswörter.

Wann bekomme ich das schiffseigene und wann das landbasierte Mobilfunknetz?

Die Nutzung von Mobilfunksystemen ist innerhalb der EU im Bereich zwischen zwölf Seemeilen und zwei Seemeilen (für GSM und UMTS) bzw. vier Seemeilen (für LTE) vor den Landesküsten auch an Bord von Schiffen zulässig - unter bestimmten Voraussetzungen. 

Die Mobilfunksysteme an Bord dürfen demnach in einer geringeren Entfernung als zwei bzw. vier Seemeilen von der sogenannten Basislinie der Küste nicht benutzt werden. Ob im Rahmen der Basislinie auch die Küsten der vorgelagerten Inseln mit einbezogen werden, hängt von der Regelung des jeweiligen Staates ab. Das gilt im Übrigen auch für Länder außerhalb der EU.

Ob sich die auf See Verantwortlichen an die Bestimmungen halten und die Mobilfunkdienste in den entsprechenden Zonen nach Vorschrift deaktivieren (insbesondere auch im Hafen), kann nicht beurteilt werden. Genauso wenig wie die Frage, inwieweit die zuständigen Stellen dies überprüfen.

Gibt es kostengünstige/kostenlose Alternativen zum schiffseigenen Netz?

  • Zum schnellen E-Mail-Abruf bieten sich bei einem Landgang der Besuch von Internet-Cafés und freie WLAN-Hotspots beispielsweise in Schnellrestaurants, Cafés, Hotels an. Frei zugängliche WLAN-Hotspots entlang der Reiseroute können Sie bereits vor dem Start über entsprechende Internet-Seiten und Apps heraussuchen. Kostenlose Hotspots oder offene WLANs sind jedoch eine latente Gefahr in Sachen Datensicherheit. Verzichten Sie hier beispielsweise auf die Eingabe sensibler Daten wie beim Online Banking.
  • Halten Sie sich während einer Rundreise längere Zeit in einem Land auf, kann sich der Kauf von lokalen Prepaid-Karten lohnen. Besuchen Sie jedoch verschiedene Länder, müssten Sie für jedes Land eine eigene Karte kaufen. Recherchieren Sie vor jeder Reise, ob sich das für Sie lohnt.

Muss ich hohe Roaming-Kosten durch Satellitenverbindungen bezahlen?

Grundsätzlich können Sie Ihre Mobilfunkrechnung, wenn Sie mit bestimmten Forderungen nicht einverstanden sind, innerhalb von acht Wochen nach Zugang beanstanden (gemäß § 67 Absatz 2 des Gesetzes über die Telekommunikation - TKG). Den Widerspruch müssen Sie gegen die geforderten Roaming-Kosten richten.

Darüber hinaus können Sie, soweit noch nicht vorhanden, einen Einzelverbindungsnachweis sowie ein technisches Prüfprotokoll anfordern.

Sind die Verbindungen auf dem Nachweis bzw. auf der nachträglichen Verbindungsübersicht nachvollziehbar mit genauer Uhrzeit, Ziel bzw. Datenmenge aufgeführt, gelten sie rechtlich als Anscheinsbeweis. Es liegt dann an Ihnen, das Gegenteil zu beweisen.

Der Widerspruch sollte eine Begründung enthalten, so dass deutlich wird, warum er erklärt wurde. Einwendungen können Sie auch erheben, wenn Ihr Mobilfunkanbieter gegen seine Informations- bzw. Fürsorgepflicht verstoßen hat. Deshalb ist es wichtig, dass Sie die vom Anbieter erhaltene Informations-SMS zum Roaming zu Beweiszwecken aufheben.

Jedoch sieht die neue Roaming-Verordnung ab dem 1. Juli 2022 vor, dass Roaming-Anbieter angemessene Schritte zur Vermeidung eines unbeabsichtigten Roamings in Bordnetzen unternehmen müssen. Im besten Fall kommt es also gar nicht erst zu den Kosten.

Beispielsweise informiert ihr Anbieter Sie vorab per SMS, wie Roaming am Endgerät deaktiviert werden kann oder wie eine manuelle Netzwahl erfolgt. Der Datendienst in solchen Netzen kann ebenfalls generell deaktiviert sein und nur durch Einwilligung der Kund:innen nach erteilter Information über die anfallenden Entgelte genutzt werden. Weitere angemessene Schritte können auch ein Hinweis über die Verbindung zu einem Bordnetz oder die Priorisierung von terrestrischen Mobilfunknetzen sein.

Da in diesem Problembereich jeder Fall sehr unterschiedlich sein kann, lassen Sie sich am besten bei den Verbraucherzentralen beraten.

Hohe Roaming-Kosten auf dem Schiff vermeiden - wertvolle Tipps

Mobile Endgeräte wählen sich automatisch in Schiffsnetze ein, wenn dieses in der Umgebung das sendestärkste ist. Diese Gefahr besteht bereits bei einem Hafenspaziergang. Sie erkennen, dass sich Ihr Gerät in ein Schiffsnetz eingewählt hat, auf Ihrem Display. Wir geben Tipps, was Sie vor Antritt einer Seefahrt beachten sollten und wie Sie teure Roaming-Kosten an Board vermeiden können:

  1. Für Telefonate, den SMS-Versand und -Empfang sowie die Nutzung mobiler Internetservices gilt: Der Telefonanschluss des mobilen Endgerätes muss International-Roaming-fähig sein. Klären Sie diese Voraussetzung am besten vor der Reise ab.
  2. Informieren Sie sich vor einer Schiffsreise (Fähre/ Kreuzfahrtschiff) beim Reiseanbieter, der jeweiligen Schiffsgesellschaft oder in Ihren Reiseunterlagen über die Nutzung von Mobilfunk und WLAN an Bord sowie die dafür geltenden Preise.
  3. Erkundigen Sie sich, ob es möglich ist, bereits vor Antritt der Reise spezielle Internet-Pakete der Reedereien zu buchen und wie teuer diese sind.
  4. Schalten Sie sowohl im Hafen als auch beim Betreten des Schiffes das Daten-Roaming für mobile Endgeräte ab. Sonst telefonieren oder surfen Sie womöglich ungewollt über das teure Schiffs-Mobilfunknetz.
  5. Achten Sie beim Betreten des Schiffes auf mögliche Kurzmitteilungen via SMS mit Preishinweisen des Mobilfunkanbieters.
  6. Befindet sich das Schiff in Küstennähe sollten Sie stets per manueller Netzwahl prüfen, ob das preiswertere terrestrische Netz schon bis zum Schiff reicht. In Europa gelten bei Nutzung der terrestrischen Netze die gesetzlich geregelten Preise des EU-Roaming-Tarifs oder, falls vorher gebucht, die spezifischen Reisepakete des heimischen Mobilfunkanbieters.
  7. Damit Ihr Mobilgerät nicht mehr Daten als notwendig verbraucht, sollten Sie die Einstellungen anpassen
    Deaktivieren Sie automatische Updates des Betriebssystems, von Apps (Android Play Store, Apple App Store) sowie auch die automatische Synchronisation mit Netzwerkdiensten oder E-Mail-Servern (IMAP). Anderenfalls kann es schnell zum automatischen Abruf großer Datenmengen kommen. Auch den Abruf von E-Mails können Sie so einrichten, dass die Mails nicht automatisch komplett heruntergeladen werden (zum Beispiel nur Betreffzeile ohne Bilder). Es ist empfehlenswert sowohl mobiles Daten-Roaming als auch die automatische Verbindung mit einem WLAN-Netz nur bei Bedarf zu aktivieren und ansonsten permanent auszuschalten.
  8. Da für Mobilfunkverbindungen auf hoher See als sogenannte spezielle maritime Services auch besondere Preise gelten, sollte sich die Kommunikation von Bord nach Deutschland auf SMS beschränken.
  9. Bevor Sie über Ihr Smartphone, Tablet oder Laptop kommunizieren, sollten Sie ggf. prüfen, mit welchem Netz Sie verbunden sind oder das Netz manuell auf dem Endgerät auswählen. Dies gilt insbesondere in der Nähe des Festlands, an Flüssen oder in Küstenregionen und Häfen
Smartphone Roaming

Handykosten im Ausland

Welche Handykosten entstehen im Ausland, an Bord von Flugzeugen oder auf Schiffen? Wo lauern teure Kostenfallen? Was Sie für die Smartphone-Nutzung außerhalb Deutschlands wissen müssen.

Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

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Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.

Ärger mit Strom-, Gas- und Fernwärmeverträgen

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